Federmäppchen mit bunten Stiften

Schulen in Nürnberg

Spenden

Zweckbindung von Spenden

Spenden sind aufgrund ihrer grundsätzlich uneigennützigen Zielsetzung grundsätzlich unkritisch; daher können Schulen Spenden für nahezu jeden Sachverhalt einwerben, der schulische Finanzen in irgendeiner Weise berührt.
Die Spannbreite geht von Ausstattung, die rein aus städtischen Mitteln nicht beschafft werden kann, bis hin zu zusätzlichen Begleitlehrkräften auf Schülerfahrten über den vom Schulträger angesetzten Personalschlüssel hinaus.

Spenden können seitens des Spenders mit einer Zweckbindungbedacht werden; dies geschieht durch eine Konkretisierung eines individuell bestimmbaren Vorhabens.
Die Angabe "für die Moritz-Beispiel-Schule" ist als Spendenzweck nicht konkret genug; durch die Angabe "für die Anschaffung einer Sitztbank im Pausenhof der Moritz-Beispiel-Schule" hingegen entsteht eine Zweckbindung.
Zweckgebundene Spenden sind solange in das Folgejahr zu übertragen, bis ihre Zweckbindung erfüllt ist.

Ausstellen einer Zuwendungsbescheinigung ("Spendenquittung")

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