Federmäppchen mit bunten Stiften

Schulen in Nürnberg

Grundschule / Mittelschule / Förderschule

Anspruch auf Kostenfreiheit haben:

  1. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Dafür muss der Schulweg (= Fußweg) einfach mehr als 2 km betragen.
  2. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Dafür muss der Schulweg (= Fußweg) einfach mehr als 3 km betragen.

In beiden Fällen besteht die Beförderungspflicht nur zum (Wahl-) Pflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, d. h.:
− der Sprengelschule oder
− der Schule, welcher der Schüler/die Schülerin durch das staatliche Schulamt zugewiesen wurde.

Keinen Anspruch auf Kostenfreiheit haben:

Schüler/innen mit einem Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen.

Die Kostenfreiheit des Schulwegs für Schüler/innen mit dauernder erheblicher Behinderung oder bei gefährlichen Schulwegen wird gesondert im Einzelfall geprüft.

Amt für Allgemeinbildende Schulen

Schülerbeförderung

Muggenhofer Straße 1367. Stock / Zi. 705 - 70890429 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.031072249134777&destination_lat=49.46147733710841&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136>
09 11 / 2 31-11400<tel:091123111400>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=40300>
Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.