Grundschule / Mittelschule / Förderschule

Anspruch auf Kostenfreiheit haben:

  1. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 1 bis 4. Dafür muss der Schulweg (= Fußweg) einfach mehr als 2 km betragen.
  2. Schüler/innen der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Dafür muss der Schulweg (= Fußweg) einfach mehr als 3 km betragen.

In beiden Fällen besteht die Beförderungspflicht nur zum (Wahl-) Pflichtunterricht der nächstgelegenen Schule, d. h.:
− der Sprengelschule oder
− der Schule, welcher der Schüler/die Schülerin durch das staatliche Schulamt zugewiesen wurde.

Keinen Anspruch auf Kostenfreiheit haben:

Schüler/innen mit einem Gastschulverhältnis aus zwingenden persönlichen Gründen.

Die Kostenfreiheit des Schulwegs für Schüler/innen mit dauernder erheblicher Behinderung oder bei gefährlichen Schulwegen wird gesondert im Einzelfall geprüft.

Schulwegkarten an Grundschulen

Die Stadt Nürnberg gibt für alle Nürnberger Grundschulen Schulwegkarten-Flyer mit dem Titel „Der sichere Schulweg für Ihr Kind“ heraus. Diese werden an alle Erstklässler verteilt und enthalten neben Tipps für einen sicheren Schulweg auch Pläne mit vorgeschlagenen Schulwegen.

Nähere Informationen für einen sicheren Schulweg und die Schulwegkarten-Flyer für die einzelnen Grundschulen erhalten Sie auf der Internetseite des Verkehrsplanungsamtes der Stadt Nürnberg.

Referat für Schule und Sport


Grund-und Förderschulen

Telefon 09 11 / 2 31-11400

Telefax 09 11 / 2 31-79 59


Mittelschulen

Telefon 09 11 / 2 31-11400

Telefax 09 11 / 2 31-79 59

Mehr zum Thema - Flyer zur Kostenfreiheit in verschiedenen Sprachen

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