Schülerbeförderung Berufsfachschule

Allgemeine Erläuterungen

Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kostenfreiheit des Schulwegs statt, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse des Schülers zur Schule entspricht, mindestens 3 Kilometer beträgt.

Ist bei der Wahl der zu besuchenden Schule mehr als eine Schule der gewählten Ausbildungsrichtung vorhanden, kann auch dann möglicherweise ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges entstehen, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird. Es muss jedoch eine bzw. mehrere schriftliche Absagen der nächstgelegeneren Schule/n der gewählten Ausbildungsrichtung zum Anmeldezeitraum vorgelegt werden.

Ab der 11. Jahrgangsstufe gilt es zudem zu beachten, dass nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der gesamten Beförderungskosten stattfinden kann.

Hinweisschreiben zu Schulstandorten außerhalb Nürnbergs

Die Übernahme der Beförderungskosten zu Schulstandorten außerhalb
Nürnbergs für in Nürnberg wohnhafte Schüler/innen der
Berufsfachschulen mit untenstehender Ausbildungsrichtung kann nur
erfolgen, wenn die Aufnahme bei den in der Rangfolge darüber
aufgeführten näherliegenden Berufsfachschulen rechtzeitig (im
Anmeldezeitraum) beantragt wurde und ein schriftlicher Nachweis über
eine Absage vorliegt.

Bei weiteren Fragen:

Amt für Allgemeinbildende Schulen

Schülerbeförderung

Muggenhofer Straße 136

7. Stock / Zi. 705 - 708

90429 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31- 11400

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Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.


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