Schülerbeförderung Realschule und Gymnasium

Allgemeine Erläuterungen

Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kostenfreiheit des Schulwegs zu einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule statt, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse des Schülers zur Schule entspricht, mindestens 3 Kilometer beträgt.

FAQ's Antrag auf Kostenfreiheit des Schulwegs Jahrgangsstufen 5 - 10

Wer ist anspruchsberechtigt?

In Nürnberg wohnhafte Schüler/innen, ab der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe, welche

• ein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium,
• eine öffentliche oder staatlich anerkannte Realschule besuchen.

Welche allgemeinen Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

• Die anhand der Ausbildungsrichtung/Wahlpflichtfächergruppe nächstgelegene oder
die Pflichtschule für Pflicht- und Wahlpflichtunterricht wird besucht und

• der Schulweg ist in eine Richtung länger als 3 km.

Hinweise:
Nächstgelegenheit:
- Gymnasium: Beim sprachlichen Zweig ist nur die erste Fremdsprache maßgeblich.
- Realschule: Zwischen den Wahlpflichtfächergruppe IIIa und IIIb wird nicht unterschieden.
- Bilingualer Unterricht, Bläserklasse, Notebook-/Tablet-Klasse sind schülerbeförderungsrechtlich keine schulische Besonderheit.

Schulen außerhalb Nürnbergs:
Ein Anspruch auf Kostenfreiheit besteht nur, wenn der Schulweg zu allen Nürnberger Schulen der gewählten Ausbildungsrichtung über der gesetzlichen 3 km-Grenze liegt und der Beförderungsaufwand nicht höher ist, als zu Schulen in Nürnberg (somit maßgeblicher Tarif der Monatsmarken T1, T2 und A).

Welche kostenfreie Fahrmarke wird ausgestellt?

Es wird nur die kürzeste zumutbare Verbindung und der günstigste Tarif übernommen. Dies ist je nach Laufzeit im Schuljahr in der Regel das 365 EUR-Ticket VGN oder Monatsmarken.

Erforderliche Nachweise

• bei Besuch der nicht nächstgelegenen Schule: Absageschreiben aller nähergelegenen Schulen im Rahmen der Schulanmeldung

• bei dauernder Behinderung: Schwerbehindertenausweis /ärztliches Attest
(Diese ist nachzuweisen durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, ersatzweise durch ein ausführliches fachärztliches Attest, das folgende Angaben enthalten muss: Art der Behinderung, Zeitpunkt seit dem die Behinderung besteht, Zeitpunkt bis zu dem der Schüler noch behindert sein wird, umfassende Darlegung, warum und in welchem Umfang die dauern-de Behinderung die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt)

Antragsfrist/Ausschlussfrist

• der Antrag muss bis zum 15.07. für das kommende Schuljahr gestellt werden
• verspätet eingegangene Anträge werden bearbeitet, es erfolgt jedoch ggfs. keine zusätzliche Fahrtkostenerstattung
• bei einem unterjährigen Schuleintritt ist der Antrag unverzüglich nachzureichen

Aus welchen Gründen kann ein Antrag abgelehnt werden?

• Der/die Schüler/in wohnt nicht in Nürnberg (siehe Punkt 1).
• Der/die Schüler/in besucht eine andere als in Punkt 1 genannte Schule/Schulart bzw. nicht die im Antrag angegebene Schule.
• Der Schulweg ist in einer Richtung kürzer als 3 km (siehe Punkt 2).
• Es wird nicht die nächstgelegene Schule besucht (siehe Punkt 2).
• Es wurden keine oder unvollständige Nachweise eingereicht (siehe Punkt 4).

Wann kann ich mit einer Entscheidung rechnen?

Je nach Antragsaufkommen kann die Bearbeitung bis zu 6 Wochen in Anspruch nehmen.

Bei Ablehnung des Anspruchs erhalten Sie einen Bescheid per Post zugesandt.

Sofern Anspruch auf Kostenfreiheit besteht, werden die Fahrmarken (am Schuljahresanfang) von der Schule gegen Unterschrift ausgegeben.

Wann muss ein neuer Antrag gestellt werden?

Ein neuer Antrag auf Kostenfreiheit muss nur bei Schulwechsel / Schuleintritt oder Wechsel der Ausbildungsrichtung gestellt werden.

Was ist bei Änderungen wie Umzug oder Schulwechsel/-austritt zu beachten?

Jede Änderung der angegebenen Verhältnisse ist unverzüglich bei der Stadt Nürnberg, Amt für Allgemeinbildende Schulen, Schülerbeförderung, schriftlich anzuzeigen.
Die Kosten für unberechtigt weiter genutzte Fahrmarken werden von der Stadt Nürnberg in Rechnung gestellt.

Antragstellung: Online für die Jahrgangsstufen 5 - 10

Hier starten Sie den Online-Vorgang:

Amt für Allgemeinbildende Schulen

Schülerbeförderung

Hauptmarkt 18

90403 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-11400

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.


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