Federmäppchen mit bunten Stiften

Schulen in Nürnberg

Realschule und Gymnasium

WICHTIGE ÄNDERUNG

Ab dem Schuljahr 2026/27 gibt die Schülerbeförderung nur noch Fahrkarten in digitaler Form aus (HandyTicket und Chipfahrkarten).

Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kosten des Schulwegs zu einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Schule statt, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Fußweg zur Schule mindestens 3 Kilometer beträgt.

In Nürnberg wohnhafte Schüler/innen, ab der 5. bis zur 10. Jahrgangsstufe, welche

• ein öffentliches oder staatlich anerkanntes privates Gymnasium,
• eine öffentliche oder staatlich anerkannte Realschule besuchen.

• Die anhand der Ausbildungsrichtung/Wahlpflichtfächergruppe nächstgelegene oder
die Pflichtschule für Pflicht- und Wahlpflichtunterricht wird besucht und

• der Fußweg zur Schule ist länger als 3 km.

Hinweise:
Nächstgelegenheit:
- Gymnasium: Beim sprachlichen Zweig ist nur die erste Fremdsprache maßgeblich.
- Realschule: Zwischen den Wahlpflichtfächergruppe IIIa und IIIb wird nicht unterschieden.
- Bilingualer Unterricht, Bläserklasse, Notebook-/Tablet-Klasse sind schülerbeförderungsrechtlich keine schulische Besonderheit.

Schulen außerhalb Nürnbergs:
Ein Anspruch auf Kostenfreiheit besteht nur, wenn der Schulweg zu allen Nürnberger Schulen der gewählten Ausbildungsrichtung über der gesetzlichen 3 km-Grenze liegt und der Beförderungsaufwand nicht höher ist, als zu Schulen in Nürnberg (somit maßgeblicher Tarif der Monatsmarken T1, T2 und A).

• Es liegt eine dauernde körperliche Behinderung vor, welche eine Beförderung zur Schule notwendig macht.

• bei Besuch der nicht nächstgelegenen Schule: Absageschreiben aller nähergelegenen Schulen im Rahmen der Schulanmeldung

• bei dauernder Behinderung: Schwerbehindertenausweis / ärztliches Attest
(Diese ist nachzuweisen durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises, ersatzweise durch ein ausführliches fachärztliches Attest, das folgende Angaben enthalten muss: Art der Behinderung, Zeitpunkt seit dem die Behinderung besteht, Zeitpunkt bis zu dem der Schüler noch behindert sein wird, umfassende Darlegung, warum und in welchem Umfang die dauernde Behinderung die Bewegungsfähigkeit beeinträchtigt)

• Anträge der neuen 5.Klassen müssen bis zum 15.07. gestellt werden
• Schüler und Schülerinnen höherer Jahrgangstufen stellen den Antrag unverzüglich nach Aufnahme an der Schule
• ein verspätet eingegangener Antrag kann zur Verzögerung der Ticketbereitstellung führen

Besteht Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs erhalten Sie per Post ein Schreiben der VAG mit Ihren persönlichen Registrierungsdaten. Mit diesen melden Sie sich umgehend im Schülerportal VGNsmaxi an und vervollständigen Ihr Profil.

Sie erhalten die Schülerfahrkarte je nach Nutzermedium digital (HandyTicket) oder als Chipkarte per Post an Ihre Wohnadresse.

Besteht KEIN Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulwegs erhalten Sie ein Ablehnungsschreiben per Post.

Ein neuer Antrag muss unverzüglich gestellt werden bei

• Schuleintritt
• Schulwechsel
• Umzug / Adressänderung
• Wechsel der Ausbildungsrichtung (nur Gymnasium: i.d.R. 8. Jahrgangstufe)

Änderungen sind der Schülerbeförderung unverzüglich über das Kontaktformular zu melden.

Die Kosten für unberechtigt weiter genutzte Tickets werden von der Stadt Nürnberg in Rechnung gestellt.

Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=31814>

Online Antragstellung für die Jahrgangsstufen 5 - 10

Amt für Allgemeinbildende Schulen

Schülerbeförderung

Muggenhofer Straße 1367. Stock / Zi. 705 - 70890429 Nürnberg
Öffentliche Verkehrsmittel<https://www.vgn.de/universallink/trip/?destination_lng=11.031072249134777&destination_lat=49.46147733710841&destination_name=N%C3%BCrnberg&destination_name2=Muggenhofer+Stra%C3%9Fe+136>
09 11 / 2 31-11400<tel:091123111400>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=40300>
Öffnungszeiten:

Eine persönliche Vorsprache ist nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung möglich.