Schulanmeldung Gymnasien

Informieren Sie sich an den jeweiligen Informationsveranstaltungen der Gymnasien, welche Schule Sie für Ihr Kind in Frage kommt. Die Anmeldung erfolgt dann bei den Gymnasien direkt vor Ort. Die Termine und viele weitere Informationen können Sie der Übertrittsbroschüre entnehmen.

Ein Anspruch auf Aufnahme in ein bestimmtes Gymnasium ist mit der Anmeldung allerdings nicht verbunden. Werden die Aufnahmekapazitäten der jeweiligen Schule überschritten, so bemühen sich die Schulleitungen um einen örtlichen Ausgleich.

Die Anmeldung erfolgt durch die Erziehungsberechtigten bzw. eine bevollmächtigte Vertretung.

Vorzulegen sind jeweils im Original:

  • bei 4.-Klässlern: Übertrittszeugnis der Grundschule im Original
  • bei 5.-Klässlern: Halbjahreszeugnis einer öffentlichen oder staatlich anerkannten Mittel- oder Realschule im Original
  • Geburtsurkunde oder Familienstammbuch im Original
  • nur für Schüler, die sich dem Probeunterricht unterziehen müssen: ein adressierter und frankierter Briefumschlag zur schnelleren Benachrichtigung über das Ergebnis des Probeunterrichts

Für den Übertritt in die 5. Jahrgangsstufe des Gymnasiums gelten folgende Voraussetzungen:

  • Mindestens erfolgreicher Besuch der 4. Klasse der Grundschule und
  • Am 30. September nach Beginn des Schuljahres das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und
  • Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums (maßgeblich dafür ist z.B. das Übertrittszeugnis)

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