Informationen und Downloads für Eltern von Schülerinnen und Schülern öffentlicher allgemeinbildender Schulen in Nürnberg
Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen, Formulare und hilfreiche Downloads rund um die Angebote und Leistungen unseres Amtes. Die Unterlagen stehen Ihnen bequem zum Herunterladen zur Verfügung. Bei Fragen oder wenn Sie Unterstützung benötigen, kontaktieren Sie uns gerne.
Seite im Aufbau!
Diese Seite befindet sich im Aufbau und wird bis zum Beginn des Schuljahres 2026/2027 mit allen notwendigen Inhalten zu Ihrer Verfügung stehen.
Häufig gestellte Fragen zu Schule, Schulaufnahme und Schülerbeförderung
Diese Übersicht hilft Ihnen dabei, die richtige erste Anlaufstelle zu finden.
Ihr Anliegen
Ihre erste Anlaufstelle
Anmeldung oder Aufnahme an einer bestimmten Schule (Ab Klasse 5)
Die gewünschte Schule oder bei Zuweisung die jeweilige Schulaufsicht
Fragen zum Unterricht oder zur pädagogischen Arbeit
Zunächst die Schule
Beschwerden über schulische Entscheidungen
Zunächst die Schule, danach ggf. die zuständige staatliche Schulaufsicht
Zuständige Grund- oder Mittelschule
Sprengelfinder oder Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
Gastschulantrag für eine andere Grund- oder Mittelschule
Die zuständige Sprengelschule nimmt ihren Antrag auf und leitet ihn weiter
Kostenfreiheit des Schulwegs oder Fahrkarte
Schülerbeförderung im Amt für Allgemeinbildende Schulen
Freier Platz in einer Ganztagsklasse
Die gewünschte Schule bzw. die jeweilige Schulaufsicht
Das Amt übernimmt insbesondere Aufgaben, für die die Stadt Nürnberg als Schulträgerin zuständig ist.
Es schafft damit wichtige organisatorische, personelle und räumliche Voraussetzungen für den Schulbetrieb. Dazu gehören insbesondere:
Ausstattung der öffentlichen allgemeinbildenden Schulen,
Beschaffung von Mobiliar, Unterrichtsmitteln und Schulbüchern,
Verwaltung der schulischen Budgets,
Organisation und Prüfung der Schülerbeförderung,
Bearbeitung von Gastschulanträgen,
Unterstützung der Schulsekretariate,
Verwaltung des städtischen Schulpersonals,
Unterstützung und Begleitung der städtischen Schulen im Bereich Schulentwicklung, Qualitätsmanagement und Ganztag,
Planung von Schulplätzen und Schulräumen,
Mitwirkung bei Erweiterungen, Neubauten und Veränderungen von Schulsprengeln.
Das Amt schafft und organisiert somit vor allem die Rahmenbedingungen für die Schulen.
Das Amt entscheidet grundsätzlich nicht darüber,
ob ein Kind an einer bestimmten Schule aufgenommen wird,
ob in einer bestimmten Klasse noch ein Platz frei ist,
wie eine Schule ihre Klassen zusammensetzt,
ob ein Kind in eine bestimmte Ganztagsklasse aufgenommen wird,
wie der Unterricht gestaltet wird,
welche pädagogischen Maßnahmen eine Schule trifft,
wie Prüfungen durchgeführt oder schulische Leistungen bewertet werden.
Für diese Fragen sind zunächst die jeweilige Schule und bei Bedarf die zuständige staatliche Schulaufsicht verantwortlich.
Neben staatlichen Schulen gibt es in Nürnberg auch Schulen, deren Schulträgerin die Stadt Nürnberg ist und an denen städtische Lehrkräfte oder pädagogische Beschäftigte tätig sind.
Bei diesen kommunalen Schulen hat das Amt zusätzliche Aufgaben. Dazu gehören insbesondere:
Personalangelegenheiten der städtischen Lehrkräfte und pädagogischen Beschäftigten,
dienstliche Aufsicht über das städtische Personal,
Unterstützung der Schulleitungen,
pädagogische und organisatorische Begleitung,
Qualitätsentwicklung und Schulentwicklung,
Personalentwicklung,
Fortbildungs- und Entwicklungsmaßnahmen.
Auch an einer kommunalen Schule entscheidet jedoch grundsätzlich die Schule über die Aufnahme einzelner Schülerinnen und Schüler und über die Bildung ihrer Klassen. Außerdem gelten auch für kommunale Schulen die schulrechtlichen Vorgaben des Freistaats Bayern.
Was bedeutet „staatliche Schulaufsicht“?
Die staatliche Schulaufsicht achtet darauf, dass die Schulen die bayerischen schulrechtlichen Vorschriften einhalten. Sie befasst sich insbesondere mit Fragen zu
Unterricht und pädagogischer Arbeit,
Prüfungen und schulischen Abschlüssen,
Schulordnungen und schulrechtlichen Vorgaben,
organisatorischen Entscheidungen einer Schule,
staatlichen Lehrkräften und Schulleitungen,
Beschwerden, die innerhalb der Schule nicht geklärt werden konnten.
Bei einem konkreten Problem sollten Sie sich trotzdem zunächst an die betroffene Lehrkraft oder die Schulleitung wenden. Viele Fragen können direkt an der Schule schneller geklärt werden.
Welche Schulaufsicht ist zuständig?
Die Zuständigkeit hängt von der Schulart ab:
Schulart
Zuständige staatliche Schulaufsicht
Grundschulen und Mittelschulen
Staatliches Schulamt in der Stadt Nürnberg
Förderzentren und Förderschulen
Regierung von Mittelfranken
Realschulen
Ministerialbeauftragter für die Realschulen in Mittelfranken
Gymnasien
Ministerialbeauftragte für die Gymnasien in Mittelfranken