Die Berufsschulen sind berufsbegleitende Einrichtungen für berufsschulpflichtige und berufsschulberechtigte Jugendliche. Sie haben die Aufgabe, die Bildung der Schüler/-innen unter besonderer Berücksichtigung ihrer beruflichen Ausbildung und ihrer beruflichen Tätigkeit zu vertiefen und die praktische Ausbildung zu ergänzen (duales System).
Die Abschlussprüfungen werden von den zuständigen Stellen, beispielsweise den Kammern, durchgeführt. Sie dienen dem Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung.
Als Pflichtschule muss die Berufsschule grundsätzlich von allen Jugendlichen besucht werden, die 12 Pflichtschuljahre noch nicht nachweisen können, selbst wenn sie in keinem Ausbildungsverhältnis stehen. Jugendliche ohne Ausbildungsverhältnis mit mittlerem Schulabschluss (Absolventen der Realschule, Wirtschaftsschule sowie der 10. Jahrgangsstufe eines Gymnasiums) sind nicht berufsschulpflichtig, wenn sie kein Berufsausbildungsverhältnis eingehen. Die Berufsschulpflicht gilt auch als erfüllt, wenn ein sog. Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) erfolgreich besucht wurde und ein Berufsausbildungsverhältnis nicht eingegangen wird. Mit Abschluss der Berufsausbildung, die je nach Ausbildungsberuf und Vorkenntnissen des Auszubildenden zwischen 2 und 3 ½ Jahre dauern kann, ist die Schulpflicht erfüllt.
Personen, die nicht berufsschulpflichtig sind wie beispielsweise Hochschulzugangsberechtigte, sich aber dennoch in Berufsausbildung befinden, sind berufsschulberechtigt.
Jugendliche, die keinen Ausbildungsvertrag besitzen, aber noch der Schulpflicht unterliegen, können entweder das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ) absolvieren (Vollzeit) oder die Berufsschulpflicht in einer Jungarbeiterklasse erfüllen (Teilzeit).