Grundsätzlich findet nur dann eine Übernahme der Kostenfreiheit des Schulwegs statt, wenn die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird und der Schulweg, der dem kürzesten Fußweg von der Wohnadresse des Schülers zur Schule entspricht, mindestens 3 Kilometer beträgt.
Zudem gilt es zu beachten, dass bei Besuch der Berufsoberschule nur unter bestimmten Voraussetzungen eine Übernahme der gesamten Beförderungskosten stattfinden kann. Hierzu wird auf die Ausnahmetatbestände verwiesen, welche unter der Rubrik „Kostenfreiheit des Schulwegs“ , Themenbereich „Erstattung von Fahrtkosten“ zu finden sind.
Ist bei der Wahl der zu besuchenden Schule mehr als eine Schule der gewählten Ausbildungsrichtung vorhanden, kann auch dann möglicherweise ein Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges entstehen, wenn nicht die nächstgelegene Schule der gewählten Ausbildungsrichtung besucht wird. Es muss jedoch eine bzw. mehrere schriftliche Absagen der nächstgelegeneren Schule/n der gewählten Ausbildungsrichtung zum Anmeldezeitraum vorgelegt werden. Eine Anmeldung an der nächstgelegenen Schule der gewählten Ausbildungsrichtung ist im Hinblick auf die Schülerbeförderung immer zu empfehlen.
Zur groben Übersicht und Verdeutlichung der nächstgelegenen Schule kann die nachfolgende Standortkarte der öffentlichen Berufsoberschulen in Nürnberg mit Darstellung der schülerbeförderungsrelevanten 3-Kilometer-Grenze herangezogen werden. Der Übersichtskarte liegt ein definiertes Schulwegenetz zugrunde.
Aus der Karte alleine begründet sich jedoch noch kein Anspruch auf Schülerbeförderung.
Eine detaillierte Prüfung des jeweiligen Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulweges findet ausschließlich durch die städtische Schulverwaltung statt.
Über das Stadtgebiet Nürnberg sind drei Berufsoberschulen vorhanden, welche jedoch teilweise unterschiedliche Ausbildungsrichtungen anbieten.
Bei der Einschätzung eines möglichen Anspruchs auf Kostenfreiheit des Schulweges ist die gewählte Ausbildungsrichtung, sowie die jeweilige Jahrgangsstufe zu beachten.
Um jede der auf der Karte abgebildeten Berufsoberschulen ist ein eigener 3-Kilometer-Bereich um den jeweiligen Standort dargestellt. Schüler mit Wohnadressen, welche außerhalb des 3-Kilometer-Bereichs liegen, könnten einen Anspruch auf Kostenfreiheit des Schulweges erhalten.