Nur möglich in die 11. Jahrgangsstufe
Nachweis eines mittleren Schulabschlusses plus Eignung
Wer im Zeugnis über den mittleren Schulabschluss in D, E oder M keine Note nachweist, muss sich in diesem Fach einer Feststellungsprüfung unterziehen.
Voraussetzung für die Aufnahme in die Ausbildungsrichtung
"Gestaltung" ist der im Rahmen einer Aufnahmeprüfung zu erbringende Nachweis vorhandener bildnerisch - praktischer Fähigkeiten. Hierzu ist eine Arbeit nach der sichtbaren Wirklichkeit und eine Arbeit aus der Vorstellung anzufertigen.
Defizite in D,E,M sind vor dem Eintritt in die Fachoberschule unbedingt auszugleichen, da sonst der erfolgreiche Besuch gefährdet ist.
Voraussetzung für die endgültige Aufnahme ist das Bestehen einer Probezeit, die bis zum Zwischenzeugnis dauert.
Die Anmeldetermine sind rechtzeitig bei der Schule zu erfragen.