Regionale Jugendhilfekommission Franken

Formal direkt dem Referat unterstellt ist die Regionale Jugendhilfekommission Franken, deren Vorsitz die Referentin für Jugend, Familie und Soziales der Stadt Nürnberg innehat. Die örtliche Zuständigkeit umfasst die kreisfreien Städte und Landkreise in den Regierungsbezirken Ober-, Mittel- und Unterfranken. Folgende Trägerverbände sind in der Kommission vertreten:

  • Arbeiterwohlfahrt,
  • Bayerisches Rotes Kreuz
  • Caritasverband,
  • Diakonisches Werk,
  • Paritätischer Wohlfahrtsverband,
  • Verband Privater Träger der Kinder-, Jugend- und Sozialhilfe (VPK).

Träger von Einrichtungen, die keinem Spitzenverband angehören, können gegenüber der Geschäftsstelle schriftlich ihren Beitritt zur Kommission erklären. Beitrittsvoraussetzung ist jedoch, dass das örtlich zuständige Jugendamt ebenfalls schriftlich sein Einverständnis erklärt.

Aufgaben der Geschäftsstelle Franken

Die Geschäftsstelle der Kommission Franken nimmt im wesentlichen folgende Aufgaben wahr:

  • Entgegennahme und Prüfung der Angebote auf Grundlage des Rahmenvertrages
  • Einholen der Stellungnahme des örtlich zuständigen Jugendamtes und ggf. des hauptbelegenden Jugendamtes
  • Beteiligung der zuständigen Behörden
  • Führen der Verhandlungen mit den Einrichtungsträgern
  • Beratung der Einrichtungen und Jugendämter
  • Information der beigetretenen Kommunen und aller Träger über die Einrichtungsangebote im Kommissionsgebiet

Geschäftsordnung und Rahmenvertrag nach § 78 f SGB VIII

Der Rahmenvertrag für Bayern wurde zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Verbänden der Träger der freien Jugendhilfe und den Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer mit Gültigkeit zum 01. Januar 2001 auf Landesebene eingesetzt.

Gegenstand des Rahmenvertrages sind mehrere Vereinbarungen. Der Vertrag regelt die Leistungs-, die Entgelt- und die Prüfungsvereinbarung, sowie die Vereinbarung zur Qualitätsentwicklung.

Die Geschäftsordnung der Regionalen Kommission Franken sowie der Rahmenvertrag sind hier für Sie als Download hinterlegt:

Gesetzlicher Hintergrund nach §§ 78 a ff. SGB VIII

Der Gesetzgeber hat die Verantwortung für den Abschluss von Vereinbarungen auf der örtlichen Ebene angesiedelt. Diese Zuständigkeitsregelung begründet sich daraus, dass die Jugendämter auch die Kosten für die Jugendhilfeleistungen tragen.

Mit dieser Regelung wurde die Möglichkeit eingeräumt, landesweit oder regional Kommissionen zu bilden. Diese Gremien schließen im Auftrag der Kommunalen Spitzenverbände, der Verbände der Träger der freien Jugendhilfe, sowie der Vereinigungen sonstiger Leistungserbringer die erforderlichen Vereinbarungen. In Bayern wurden vier regionale Kommissionen gebildet, die im Auftrag der Mitglieder Vereinbarungen (nach § 78 b Abs. 1) treffen.

Die Regionale Kommission Kinder- und Jugendhilfe Franken setzt sich aus je einer benannten Vertretung der Landkreise und kreisfreien Städte der drei Regierungsbezirke und je einer Vertretung der Verbände der Träger der freien Jugendhilfe zusammen.

Landeskommission

Die Landeskommission Kinder- und Jugendhilfe ist für Auslegungsfragen und die Fortschreibung des Rahmenvertrages zuständig. Der Landeskommission gehören die benannten Vertretungen der kommunalen Spitzenverbände und der Verbände der Wohlfahrtspflege an.

Schiedsstelle nach § 78 g SGB VIII

Kommt keine Einigung der Parteien zustande, entscheidet die Schiedsstelle. Gemäß Verordnung der Bayerischen Staatsregierung wurde die Schiedsstelle bei der Regierung von Niederbayern angesiedelt. An der Schiedsstelle sind die Einrichtungsträger, vertreten durch die Verbände der freien Wohlfahrtspflege und den Verband privater Kinderheime, beteiligt. Die Interessen kommunaler Einrichtungen und örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe werden durch den ebenfalls beteiligten Bayerischen Landkreistag und den Bayerischen Städtetag gewahrt.

Regionale Kommission Kinder- und Jugendhilfe Franken

Unschlittplatz 7a

2. OG/ Zimmer 43 & 53

90403 Nürnberg


Norbert Käsmann

Geschäftsführer


Telefon 0911 / 231 14994

Telefax 0911 / 231 14997


Anita Pilhofer

Telefon 0911 / 231 14995

Telefax 0911 / 231 14997


Marion Bock

Telefon 09 11 / 2 31-14996

Telefax 09 11 / 2 31-14997

Materialien der Jugendhilfekommission Franken

Auch interessant:

URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/sozialreferat/jugendhilfekommission.html>