Beschreibung
Bei der Duldung handelt es sich um keine Aufenthaltserlaubnis, sondern um die vorübergehende Aussetzung der Ausreisepflicht durch Abschiebung. Sie können eine Duldung beantragen, wenn Ihre Abschiebung aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und Ihnen keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird. Eine Duldung wird erst dann erteilt, wenn mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Die Ausbildungsduldung und die Beschäftigungsduldung sind besondere Arten der Duldung aus dringenden persönlichen Gründen.
Ausbildungsduldung
Sie können eine Ausbildungsduldung erhalten, wenn Sie eine qualifizierte Berufsausbildung aufnehmen oder aufgenommen haben.
Eine qualifizierte Berufsausbildung liegt vor, wenn es sich um eine Berufsausbildung in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf handelt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist. Die staatlich anerkannten Ausbildungsberufe und das Verzeichnisses der zuständigen Stellen wird jährlich im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Für die Ausbildungsduldung ist eine Beschäftigungserlaubnis notwendig.
Nach der Ausbildungsduldung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für qualifizierte Geduldete zum Zweck der Beschäftigung beantragen.
Sollten Sie nach erfolgreichem Abschluss nicht im Ausbildungsbetrieb bleiben, kann Ihnen eine Duldung für sechs Monate erteilt werden.
Beschäftigungsduldung
Sie können eine Beschäftigungsduldung erhalten, wenn Sie bereits länger in Deutschland leben, einer Beschäftigung nachgehen und Ihren Lebensunterhalt eigenständig sichern können.
Nach der Beschäftigungsduldung können Sie eine Aufenthaltserlaubnis wegen
erhalten.
Die Ausbildungs- und Beschäftigungsduldung kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
Mit der Ausbildungsduldung ist der/die Auszubildende während der Ausbildung vor Abschiebung geschützt und hat nach Ausbildungsabschluss die Möglichkeit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten.
Wenn Sie Ihre Ausbildung vorzeitig beenden oder abbrechen, erlischt Ihre Aufenthaltsduldung. Sie haben jedoch einmalig die Möglichkeit eine neue Ausbildungsstelle zu suchen.
Mit der Beschäftigungsduldung ist der Geduldete für 30 Monate vor Abschiebung geschützt und hat danach die Möglichkeit, einen sicheren Aufenthaltsstatus zu erhalten.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (falls vorhanden)
- aktuelle Duldung (falls vorhanden)
- abgelaufene Aufenthaltsgestattung (falls vorhanden)
- Vollmacht, Sorgerechtserklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
Ausbildungsduldung
- Ausbildungsvertrag oder Ausbildungsplatzangebot
- Nachweise für Assistenz- oder Helferausbildungen (falls notwendig)
- Nachweis über den Eintrag in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
Beschäftigungsduldung
- Arbeitsvertrag
- Nachweise über Kenntnisse der deutschen Sprache (auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- Nachweis über den Schulbesuch der in familiärer Lebensgemeinschaft lebenden Kinder
- Nachweis über die Teilnahme am Integrationskurs
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Weitere Nachweise: Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis
Bei der Verlängerung oder Änderung
- Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts
- Nachweise zur Verlängerung oder Änderung eines vorhandenen Dokuments
- Nachweise über die Fortsetzung eines Arbeits- oder Ausbildungsverhältnisses
- Nachweise über die Fortsetzung eines Praktikums
- Nachweis über sonstige Änderungen
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
Die Ausbildungsduldung wird für die Dauer der Ausbildung erteilt und beträgt mindestens zwei Jahre.
Sie kann frühestens sechs Monate vor Ausbildungsbeginn erteilt werden.
Die Beschäftigungsduldung wird für 30 Monate erteilt.
Ausbildungsduldung
- Sie besitzen seit drei Monaten eine Duldung
- Sie haben einen Ausbildungsplatz/Ausbildungsvertragszusage
- es handelt sich um eine qualifizierte Ausbildung
Beschäftigungsduldung
- Einreise bis zum 31.12.2022
- Ihre Identität ist geklärt
- Sie besitzen seit zwölf Monaten eine Duldung
- Sie sind üben seit zwölf Monaten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung mit einer regelmäßigen Arbeitszeit von mindestens 20 Stunden pro Woche aus
- Ihr Lebensunterhalt ist vollständig gesichert
- Sie verfügen über hinreichende mündliche deutsche Sprachkenntnisse (A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER))
- Sie wurden nicht wegen einer vorsätzlichen Straftat verurteilt (betrifft auch Ehegatten, Lebenspartner und Kinder)
- Sie haben keinen Bezug zu extremistischen oder terroristischen Organisationen
- eine Ausweisungsverfügung / eine Abschiebungsanordnung liegt nicht vor
- bei Schulpflichtigen Kindern: Nachweis des Schulbesuchs
- erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses
Bitte beachten Sie, dass einige Voraussetzungen auch von Ihrer Ehegattin/Lebenspartnerin beziehungsweise Ihrem Ehepartner/Lebenspartner zu erfüllen sind.
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
