Duldung
Beschreibung
Die Aussetzung der Abschiebung, die sogenannte Duldung, ist kein Aufenthaltstitel. Die Duldung erhalten Ausländer, die Deutschland verlassen müssen, deren Abschiebung aber aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen unmöglich ist und denen keine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen erteilt wird. Diese wird erst dann erteilt, wenn mit dem Wegfall des Ausreisehindernisses in absehbarer Zeit nicht zu rechnen ist.
Aufenthaltsbeendigung
<http://www.nuernberg.de/cgi-bin/behoerdenwegweiser.pl>
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