Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.
Geduldete können mit dem Chancen-Aufenthaltsrecht eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, um später die Voraussetzungen für ein langfristiges Bleiberecht zu erfüllen.
Wenn Sie im Besitz einer Duldung sind, können Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht beantragen. Ziel des Chancen-Aufenthaltsrechts ist es, Menschen, die durch ihren langjährigen Aufenthalt ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland gefunden haben, die Chance auf einen rechtmäßigen Aufenthalt zu geben. Innerhalb von 18 Monaten haben Sie die Möglichkeit, den Lebensunterhalt eigenständig zu sichern, Ihre Identität zu klären und deutsche Sprachkenntnisse zu erwerben.
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis wegen
erhalten.
Die Aufenthaltserlaubnis kann online beantragt und verlängert werden.
Im Laufe des Verfahrens melden wir uns per Brief bei Ihnen und vereinbaren mit Ihnen einen Termin.
- Lichtbildseite aus Ihrem gültigem Pass oder Identitätsdokument (sofern vorhanden)
- aktuelle Duldung mit Zusatzblatt
- Vollmacht, Sorgeerklärung, Betreuerausweis oder ähnliches (falls zutreffend)
- weitere Unterlagen (zum Beispiel Fiktionsbescheinigung, Visum mit Zusatzblatt, Aufenthaltstitel eines anderen Landes, Duldung, Gestattung)
Welche Unterlagen nötig sind, hängt vom jeweiligen Einzelfall ab. Im Laufe der Bearbeitung Ihres Antrages benachrichtigen wir Sie, welche Unterlagen oder Nachweise wir zusätzlich von Ihnen benötigen.
- Ihre Familienangehörigen der Kernfamilie, die mit Ihnen in einer Wohnung wohnen, bekommen auch dann eine Chancen-Aufenthaltserlaubnis, wenn sie noch keine fünf Jahre in Deutschland leben
- Sie erhalten eine Beschäftigungserlaubnis, falls Sie nicht schon erwerbstätig sind
- wenn Sie auf staatliche Hilfe angewiesen sind, erhalten Sie Leistungen nach dem SGB II ("Bürgergeld") und nicht mehr nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Sie können hinreichende mündliche Deutschkenntnisse (auf dem Sprachniveau A2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER)) nachweisen
- Sie können Ihren Lebensunterhalt überwiegend eigenständig durch Erwerbstätigkeit sichern
- Sie können Ihre Identität klären
Falls Sie die Voraussetzungen innerhalb der 18 Monate nicht erfüllen, fallen Sie, soweit Duldungsgründe vorliegen, wieder in die Duldung zurück.
Sie können sich vorab beraten lassen. Beraten können alle Migrationsberatungsstellen vor Ort.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für 18 Monate erteilt. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
- Sie sind aktuell im Besitz einer Duldung
- Sie haben am 31.10.2022 seit fünf Jahren ununterbrochen geduldet, gestattet oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt
- Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland
- Sie sind nicht strafrechtlich über die geregelten Maßstäbe hinaus in Erscheinung getreten
- Sie haben keine wiederholt falschen Angaben über Identität und Staatsangehörigkeit gemacht
Die individuelle Gebühr wird Ihnen im Rahmen der Antragstellung mitgeteilt.
Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.
