Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz beantragen (Vertriebene aus der Ukraine)

Die Aufenthaltserlaubnis ist ein zeitlich befristeter Aufenthaltstitel. Er gilt in der gesamten Bundesrepublik, sofern keine räumliche Beschränkung vorliegt.

Die Aufenthaltsgewährung zum vorübergehenden Schutz können Sie beantragen, wenn Sie als vertriebene Person länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten.

Erklärvideo

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Amt für Migration und Integration

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