Im Falle einer Abwesenheit sind Auszubildende verpflichtet, sowohl den Ausbildungsbetrieb als auch die Schule zu informieren. Die Meldung an die Schule erfolgt grundsätzlich über WebUntis. Die Schülerinnen und Schüler sind selbst verantwortlich für die rechtzeitige Information des Ausbildungsbetriebs.
Krankmeldung über WebUntis (Regelfall)
Die Krankmeldung an die Schule ist verbindlich über den personalisierten Zugang in WebUntis vorzunehmen. Dort werden Fehlzeiten, Verspätungen und vorzeitiges Verlassen des Unterrichts erfasst. WebUntis ist der Regelfall und verbindlich.
Sofern noch kein WebUntis-Zugang vorliegt, kann ausnahmsweise eine Krankmeldung über die Online-Krankmeldung erfolgen. Diese Möglichkeit gilt nur übergangsweise, bis der persönliche WebUntis-Zugang zur Verfügung steht.
Bei mehrtägigen Erkrankungen ist eine ärztliche Krankmeldung vorzulegen. Die Krankmeldung ist mit dem handschriftlichen Zusatz der Klassenbezeichnung und ggf. dem Namen der Klassenlehrkraft an die Schule zu übermitteln.
Verantwortung gegenüber dem Ausbildungsbetrieb
Die Berufliche Schule 6 informiert die Ausbildungsbetriebe regelmäßig über Fehlzeiten, z. B.:
- Fehltage - Verspätungen - vorzeitiges Verlassen des Unterrichts
Nicht gemeldete Abwesenheiten werden dem Ausbildungsbetrieb dadurch bekannt. Informieren Sie den Ausbildungsbetrieb daher immer unverzüglich, wenn Sie aufgrund einer Erkrankung oder eines anderen Grundes nicht am Unterricht teilnehmen können.
Wichtiger Hinweis für Heimschülerinnen und Heimschüler
Falls Sie erkranken oder aus einem anderen Grund nicht an der Heimunterbringung teilnehmen können, informieren Sie bitte unverzüglich die Schule oder melden Sie sich über WebUntis unter Angabe des Grundes als abwesend. Bitte geben Sie bei einer Krankmeldung an, ob und ggf. wann Sie im Heim anreisen werden.