Schüler sitzen im Pausenhof, man sieht nur die Beine

Berufliche Schule 6

Anmeldung & Aufnahme

Wer muss sich anmelden?

Die Anmeldung an der Beruflichen Schule 6 Nürnberg ist für Auszubildende in dualen Ausbildungsberufen erforderlich, wenn die B6 die zuständige Sprengelschule ist. Zusätzlich ist eine Anmeldung notwendig, wenn ein Einstieg in einen Bildungsgang der Berufsvorbereitung oder in ein Weiterbildungsangebot der B6 erfolgen soll. Die jeweils zuständigen Anmeldewege und erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Angebot.

Anmeldung für Auszubildende (duale Ausbildung)

Die Anmeldung von Auszubildenden für die Berufsschule im dualen System erfolgt ausschließlich über das Online-Formular. Papierformulare werden dafür nicht verwendet. Voraussetzung für die Anmeldung ist, dass die Berufliche Schule 6 Nürnberg die zuständige Sprengelschule ist. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung die Sprengelregelung (siehe Abschnitt „Sprengelregelung“). Erst danach sollte die Online-Anmeldung durchgeführt werden.

Anmeldung für weitere Bildungsgänge (Berufsvorbereitung & Weiterbildung)

Für Angebote der Berufsvorbereitung und Weiterbildung gelten gesonderte Anmeldeverfahren. Die entsprechenden Anmeldeformulare und Hinweise sind im Formular-Center gebündelt. Bildungsgänge zur Orientierung:
- Berufsvorbereitungsjahr (BVJ)
- Berufsintegrationsklasse (BIK)
- Fachakademie für Wirtschaft
- Fachschule für Druck- und Medientechnik
- Berufsschule Plus

Sprengelregelung (Hinweise)

Die Zuständigkeit der Berufsschule richtet sich nach der geltenden Sprengelregelung. Eine Anmeldung an der Beruflichen Schule 6 ist grundsätzlich nur möglich, wenn die B6 die zuständige Sprengelschule ist. In begründeten Ausnahmefällen kann ein Gastschulantrag gestellt werden. Über die Genehmigung entscheidet die zuständige Stelle.
Bitte prüfen Sie die Sprengelübersicht vor der Anmeldung sorgfältig.

Gastschulantrag (Ausnahmefälle)

Ein Besuch der Beruflichen Schule 6 Nürnberg ist grundsätzlich nur möglich, wenn die B6 die zuständige Sprengelschule ist. Ein Gastschulbesuch stellt eine Ausnahme dar und ist nur in begründeten Fällen möglich. Ein Gastschulantrag kann gestellt werden, wenn zwingende Gründe vorliegen, die einen Besuch der zuständigen Sprengelschule unzumutbar machen. Der Antrag ist an die zuständige Sprengelschule zu richten. Über die Genehmigung entscheidet die zuständige Stelle im Rahmen der geltenden rechtlichen Vorgaben. Ein Anspruch auf Genehmigung besteht nicht. Der Gastschulantrag ist vor der Anmeldung zu stellen. Erst nach einer positiven Entscheidung kann eine Anmeldung an der Beruflichen Schule 6 erfolgen.

Hinweis: Unvollständige oder verspätet eingereichte Anträge können nicht berücksichtigt werden.

Hinweis zur Verkehrsanbindung

Die Verkehrsverbindungen zwischen Nürnberg, Fürth, Erlangen, Lauf a. d. Pegnitz und Schwabach sind i. d. Regel so gut und hinsichtlich Zeit- und Kostenaufwand zumutbar, so dass in diesen Fällen in der Erreichbarkeit der Sprengelschule regelmäßig kein wichtiger Grund zur Genehmigung eines Gastschulverhältnisses vorliegt.

Verspäteter Eintritt / Einstieg im laufenden Schuljahr

Auszubildende, die ihre Ausbildung nicht zu Beginn des Schuljahres aufnehmen, sondern im laufenden Schuljahr an der Berufsschule angemeldet werden, melden sich mit vollständigen Unterlagen an ihrem ersten Schultag im Sekretariat der Beruflichen Schule 6.

Hinweis: Welche Unterlagen erforderlich sind, ist auf der Seite „Unterlagen zum Schulstart“ beschrieben.

Rückfragen zur Anmeldung

Bei allgemeinen Fragen zur Anmeldung wenden Sie sich bitte an das Sekretariat. Kontakt und Öffnungszeiten finden Sie auf der Seite „Sekretariat, Erreichbarkeit & Anfahrt“.