BVJ
an der B7
an der B7
Diese Klassenform richtet sich an Jugendliche, die evtl. noch keinen Schulabschluss besitzen und zur Ausbildungsreife geführt werden sollen.
Ziele sind der Erwerb eines Schulabschlusses und die Integration in ein Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis.
Die Klassen der Berufsvorbereitung verbessern die Chancen auf Ausbildung durch
- Vermittlung berufsfeldbezogener Kenntnisse
- Festigung der Berufswahlentscheidung
- Förderung sozialer und personaler Kompetenzen
- Bewerbungstraining
- Praktika zum Kennenlernen der beruflichen Wirklichkeit und als "Türöffner" zum Ausbildungsplatz
- ggf. Nachholen des Mittelschulabschlusses (ohne externe Prüfung)
Durch den erfolgreichen Besuch einer Klasse der Berufsvorbereitung kann das gesetzliche Minimum der Berufsschulpflicht in einem Schuljahr absolviert werden.
Alle Jugendlichen, die mindestens neun Jahre lang eine allgemeinbildende Schule besucht haben, aber noch keinen Mittleren Schulabschluss erreicht haben.
Nein. Schülerinnen und Schüler, die eine Klasse der Berufsvorbereitung erfolgreich abgeschlossen haben und danach kein Ausbildungsverhältnis eingehen, sind nicht mehr schulpflichtig. Wird jedoch eine Berufsausbildung begonnen, lebt die Berufssschulpflicht im Rahmen der Ausbildung wieder auf. Die Berufsschulpflicht endet spätestens mit dem Schuljahr, in dem das 21. Lebensjahr vollendet wird.
Die Anmeldung für das kommende Schuljahr ist nach den Pfingstferien möglich. Sie kann nur persönlich an der Berufsschule vorgenommen werden.