Mit der Beglaubigung von Dokumenten wird amtlich bestätigt, dass eine Kopie (Abschrift) inhaltlich mit der Originalvorlage (Urschrift) identisch ist.
Sie können schriftliche Dokumente nur amtlich beglaubigen lassen, die von einer deutschen Behörde ausgestellt worden sind oder die zur Vorlage bei einer anderen deutschen Behörde benötigt werden. Der Beglaubigungsvermerk wird auf der Kopie angebracht.
deutsche Personenstandsurkunden (zum Beispiel Geburtsurkunden) - hierfür ist das Standesamt zuständig, das die originale Urkunde ausgestellt hat
Dokumente für finanzielle Angelegenheiten (zum Beispiel für Kontoeröffnungen) - bitte wenden Sie sich hierfür an einen Notar
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort. Bei einer größeren Menge an Beglaubigungen kann sich die Bearbeitungszeit verlängern.
Beglaubigung pro Dokument-Kopie
5 Euro
Beglaubigung für Rentenzwecke
gebührenfrei bei Vorlage des Anschreibens der Rentenkasse
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.