Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd


Bewohnerparkausweis beantragen oder verlängern

Beschreibung

Der Bewohnerparkausweis ist eine spezielle Parkberechtigung für Bewohnerinnen und Bewohner der ausgewiesenen Parkgebiete. 

Sie können bei uns beantragen:

  • einen neuen Bewohnerparkausweis
  • eine Verlängerung Ihres bestehenden Bewohnerparkausweises
  • die Eintragung eines anderen Kfz-Kennzeichens
  • den Umzug in ein anderes Bewohnerparkgebiet
  • eine Neuausstellung bei Verlust des alten Bewohnerparkausweises
  • einen Bewohnerparkausweis für ein ausländisches Kennzeichen

Der Bewohnerparkausweis kann online oder persönlich vor Ort mit Terminvereinbarung beantragt werden.

Nach Abschluss des Online-Diensts erhalten Sie den Bewohnerparkausweis per E-Mail (als PDF zum Ausdrucken).

  • amtliche/s Ausweisdokument/e (bei Vor-Ort-Termin)

Bitte kontaktieren Sie das Service Center unter 09 11 / 2 31-0 und vereinbaren einen Termin bei einem der zuständigen Bürgerämter.

Bitte geben Sie das Kennzeichen im Online-Dienst ohne Leerzeichen zwischen Kennzeichen und E bzw. H ein.

Eine Verlustanzeige bei der Polizei ist nicht erforderlich.

Sofern Sie den Bewohnerparkausweis per E-Mail bekommen haben, können Sie im Fall des Verlustes oder der Beschädigung das Dokument selbst erneut drucken.

Wenn Sie den Bewohnerparkausweis nicht per E-Mail erhalten haben, beantragen Sie bitte einen neuen Bewohnerparkausweis.

Jede Person kann nur einen Bewohnerparkausweis erhalten.
Die Eintragung von mehreren Kennzeichen ist nur in sehr eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Bitte schildern Sie Ihre Situation vorab per Nachricht über unser Kontaktformular. Bitte begründen Sie, warum Ihre Situation einen Ausnahmefall darstellt.

Einen Bewohnerparkausweis können Sie auch erhalten, wenn das Fahrzeug nicht auf Sie zugelassen ist. Voraussetzung ist, dass das Fahrzeug von Ihnen genutzt wird.

Eine Verlängerung ist frühestens einen Monat vor Ablauf möglich.

  • Sie wohnen in einer Straße, die in einem Bewohnerparkgebiet liegt, und sind dort mit Ihrer Haupt- oder Nebenwohnung amtlich gemeldet.
  • Die Nebenwohnung, für die Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, liegt mindestens einen Kilometer von Ihrer Hauptwohnung entfernt.
  • Sie dürfen in Ihrem Bewohnerparkgebiet weder über eine Garage noch über einen Stellplatz verfügen, sei es als Eigentümer oder Mieter.
  • Das Kraftfahrzeug, für das Sie einen Bewohnerparkausweis beantragen wollen, ist entweder auf Ihren Namen zugelassen oder Sie nutzen es ständig. Ferner muss es typischerweise täglich oder regelmäßig genutzt werden - beispielsweise für Fahrten zur Arbeitsstätte, zum Einkaufen oder für sonstige alltägliche Erledigungen. Eine lediglich gelegentliche Nutzung für Freizeit-, Urlaubs- oder Reisezwecke genügt nicht. Das Fahrzeug darf zudem nicht ausschließlich als Wohnmobil genutzt werden.
  • Der Bewohnerparkausweis ist nur für Bewohnende, nicht für Gewerbetreibende

Bei der Beantragung über den Online-Dienst erhalten Sie den Bewohnerparkausweis innerhalb weniger Stunden per E-Mail (als PDF zum Ausdrucken).

Sollten Sie innerhalb weniger Stunden keine E-Mail erhalten, müssen Sie nichts unternehmen. Wir melden uns zuverlässig bei Ihnen.

Erst- oder Verlängerungsantrag (1 Jahr)30,70 Euro
Erst- oder Verlängerungsantrag (2 Jahre)61,40 Euro

Diese Gebühren gelten auch bei Umzügen sowie bei Fahrzeug- und Kennzeichenwechsel.

Die Gebühr können Sie im Online-Dienst direkt per PayPal oder mit einer der gängigen Debit- und Kreditkarten (Visa, Mastercard) bezahlen.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.