Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd



Imbissstände und Food Trucks

Beschreibung

In der Innenstadt werden in den Zonen 1 und 2 (siehe Zonenübersichtsplan Altstadt) keine neuen Verkaufs- und Imbissstände oder Foodtrucks zugelassen.

Außerhalb der Altstadt werden Standorte auf öffentlichen Flächen im Einzelfall durch das Liegenschaftsamt geprüft.  Für die Bereiche der Marktflächen (z.B. Hauptmarkt, Wochenmärkte) ist die Dienststelle Nürnberger Märkte zuständig. 

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Lageplan

Ab Vorliegen des vollständigen Antrags muss mit einer Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen gerechnet werden.