Bei Ihrem persönlichen Vor-Ort-Besuch ist eine eidesstattliche Versicherung notwendig. Bitte vereinbaren Sie online einen Termin. Sollten Sie kurzfristig keinen freien Termin finden, setzen Sie sich bitte über das Kontaktformular mit uns ins Verbindung:
Beschreibung
Bei Verlust von einem oder mehreren Kennzeichenschildern wird Ihr Kennzeichen zur Fahndung ausgeschrieben. Daher ist es erforderlich, das Fahrzeug mit neuen Fahrzeugdokumenten und einem neuen Kennzeichen auszustatten.
- Bei einem Diebstahl von Kfz-Kennzeichen müssen Sie dies bei einer deutschen Polizeidienststelle anzeigen. Bitte bringen Sie die Bescheinigung hierüber mit in die Zulassungsbehörde.
- amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift oder eine beglaubigte Kopie. Falls Sie ein Ausweisdokument ohne Unterschrift besitzen, ist ein weiteres amtliches Dokument mit Unterschrift z. B. Führerschein notwendig.
- bisherige Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II
- noch vorhandene Kennzeichenschilder
bei Antragstellung durch eine dritte Person zusätzlich:
- Notarielle eidesstattliche Versicherung durch den Fahrzeughalter
- Vollmacht und
- amtliche/s Ausweisdokument/e der Antrag stellenden Person
bei Firmen und Vereinsfahrzeugen zusätzlich:
- Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
- amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
- amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
Das Fahrzeug muss in Nürnberg zugelassen sein.
| Ersatzkennzeichen: | 30 Euro |
| Abnahme einer eidesstattlichen Versicherung: | 30,70 Euro |
Zusätzliche Gebühren:
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 Euro bis 2,60 Euro anfallen.
Gegebenenfalls entstehen zusätzliche Gebühren für Siegel- und Prüfplaketten.
Zusätzlich fallen Kosten für die Anfertigung der Kennzeichenschild/er an.
