Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Sondernutzungen - Nutzungen im öffentlichen Raum

Beschreibung

Werden öffentliche Flächen (Verkehrs- oder Grünflächen) über den allgemein üblichen Gemeingebrauch hinaus genutzt, handelt es sich um Sondernutzungen, für die eine Sondernutzungserlaubnis des Liegenschaftsamtes erforderlich ist.

Durch die Gestaltung der Sondernutzung oder die Häufung von Sondernutzungen darf das Stadtbild nicht leiden. Die Erlaubnis kann im Interesse des Gemeingebrauchs, zum Schutz der Straßen oder zum Schutz anderer rechtlicher Interessen versagt werden.

Antragstellung im Bereich der Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

Je nach Art der Sondernutzung, z. B. Lageplan, Veranstaltungskonzept

Je nach Art der Sondernutzung 2 bis 6 Wochen.

Bei Veranstaltungen sollte die erste Kontaktaufnahme bereits ein paar Monate vor dem geplantenTermin erfolgen.