Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Bei Verlust oder Diebstahl neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen

Beschreibung

Sie haben Ihren Personalausweis oder Reisepass verloren oder Ihr Ausweisdokument wurde gestohlen?

Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor. 

Lassen Sie die Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises über die gebührenfreie Rufnummer 116 116 sperren.

Verlust anzeigen
Geben Sie bitte eine Verlusterklärung beim Bürgeramt ab. Sollten Sie bereits eine Verlusterklärung bei der Polizei abgegeben haben, legen Sie diese beim Bürgeramt vor. 

Online-Ausweisfunktion sperren
Sperren Sie die PIN Ihres Online-Ausweises. Die Sperrhotline ist an sieben Tagen die Woche rund um die Uhr unter der gebührenfreien Rufnummer 116 116 erreichbar. Bitte halten Sie für den Anruf Ihr Sperrkennwort bereit, das Ihnen im PIN-Brief mitgeteilt wurde.

Ablauf bei Wiederauffinden Ihres Ausweises
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, melden Sie dies bitte persönlich bei den Bürgerämtern. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als „aufgefunden“ gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.

Neuen Ausweis bei Verlust oder Diebstahl beantragen
Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich.

Erforderliche Anwesenheiten:

  • Immer die Person, für die der Personalausweis ausgestellt wird
  • Bei unter 16-Jährigen (für Personalausweise) bzw. bei unter 18-Jährigen (bei Reisepässen): zusätzlich eine sorgeberechtige Person aus dem gleichen Haushalt

Abholung von Ausweisdokumenten
Der Personalausweis sowie der Reisepass wird von der Bundesdruckerei erstellt und uns zugesandt. Sie können den Ausweis bei der Stelle, bei der Sie den Ausweis beantragt haben, oder bei einer der Abholstationen (Eibach, Bürgeramt Frankenstraße) abholen.

  • aktuelles und zertifiziertes digitales biometrisches Passfoto
  • Nachweis der Verlust- oder Diebstahlanzeige (falls vorhanden)
  • Reisepass, Personalausweis oder Führerschein zur Identifikation (falls vorhanden)
  • Geburtsurkunde im Original, bei fremdsprachigen Urkunden mit Übersetzung
  • nach Eheschließung zusätzlich (auch wenn geschieden oder verwitwet): Ehe-/Lebenspartnerschaftsurkunde oder Familienbuch im Original, bei fremdsprachigen Urkunden mit Übersetzung
  • nach erfolgter Namensänderung: Namensänderung
  • bei Spätaussiedlern/Vertriebenen: Vertriebenenausweis, Spätaussiedlerausweis oder Namensänderung

Zusätzlich bei unter 16-Jährigen (bei Personalausweisen) bzw. bei unter 18-Jährigen (bei Reisepässen):

  • amtliche/s Ausweisdokument/e aller Sorgeberechtigten, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt
  • Zustimmungserklärung aller Sorgeberechtigten, mit denen das Kind in einem Haushalt lebt oder Sorgerechtsnachweis (bei alleinigem Sorgerecht aufgrund von Vereinbarung oder Gerichtsentscheid)
  • eine sorgeberechtigte Person aus dem Haushalt muss anwesend sein

In wenigen Fällen kann die Vorlage weiterer Unterlagen (beispielsweise Einbürgerungsurkunden) erforderlich sein.

Gültigkeitsdauer Personalausweis:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Der vorläufige Personalausweis ist drei Monate gültig.

Gültigkeitsdauer Reisepass:

  • bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
  • ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre

Die Gültigkeitsdauer des vorläufigen Reisepasses wird dem Reisezweck angepasst und darf nicht mehr als ein Jahr betragen. 

  • Diebstahl oder Verlust Ihres bestehenden Ausweisdokuments
  • Wohnsitz (alleinig oder Hauptwohnung) in Nürnberg
  • deutsche Staatsangehörigkeit

  • Personalausweis: voraussichtlich drei bis vier Wochen
  • Vorläufiger Personalausweis: in der Regel sofort
  • Reisepass: voraussichtlich vier bis sechs Wochen
  • Vorläufiger Reisepass: bis zu drei Arbeitstage

Über den Bearbeitungsstand können Sie sich wie folgt informieren:

Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall:gebührenfrei innerhalb Deutschlands, aus dem Ausland gebührenpflichtig
vorläufiger Personalausweis:10,00 €
vorläufiger Reisepass:26,00 €
bei Personen unter 24 Jahren Personalausweis:22,80 €
bei Personen über 24 Jahren Personalausweis:37,00 €
bei Personen unter 24 Jahren Reisepass:37,50 €
bei Personen über 24 Jahren Reisepass:70,00 €

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können.

  • Bundesdruckerei