Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Plakatierungen und Werbeplakate

Beschreibung

Plakate und Werbeanschläge dürfen nur an amtlich zugelassenen Stellen angebracht werden, für die eine Sondernutzungserlaubnis erteilt wurde. Hierzu zählen z.B. baurechtlich genehmigte Anschlagsäulen, Plakatwände und mobile Plakatständer.
Zeitlich begrenzte Regelungen und Ausnahmen gelten anlässlich von Wahlen und für Zirkus- sowie Theaterunternehmen. Die Genehmigungen werden durch das Liegenschaftsamt erteilt.