Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Rotes Kennzeichen ("Händlerkennzeichen") beantragen oder verlängern

Beschreibung

Rote Kennzeichen können Händler, Werkstätten und Hersteller für einen befristeten Zeitraum zur wiederkehrenden Verwendung beantragen.
Mit einem roten Kennzeichen dürfen Sie folgende Fahrten durchführen:

  • Probefahrten, um die Gebrauchsfähigkeit des Fahrzeugs festzustellen
  • Fahrten, die zur technischen Prüfung durch amtlich anerkannte Sachverständige oder Prüfingenieure notwendig sind
  • Überführungsfahrten innerhalb Deutschland

Für das rote Kennzeichen muss ein Fahrtennachweisbuch geführt werden.

Ein rotes Kennzeichen („Händlerkennzeichen“) können Sie persönlich vor Ort beantragen.
Ihr Führungszeugnis können Sie online oder persönlich beim Bürgeramt Mitte oder bei den Bürgerämtern Eberhardshof, Frankenstraße, Nord, Ost oder Süd beantragen.
Sollten Sie ein weiteres Fahrzeugscheinheft benötigen, erhalten Sie dieses ebenfalls persönlich vor Ort. Für die persönliche Beantragung benötigen Sie einen Termin.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e mit Unterschrift im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVb) für rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen)
  • Nachweis einer gültigen Hauptuntersuchung (Die Vorlage des Prüfberichts über die letzte Hauptuntersuchung ist nur dann erforderlich, wenn sich die Fälligkeit der nächsten Hauptuntersuchung nicht aus dem Fahrzeugschein bzw. der Zulassungsbescheinigung Teil I ergibt.)
  • Nachweis über den verkehrssicheren Abstellplatz für das Fahrzeug
  • Gewerbeanmeldung
  • Führungszeugnis/Gewerbezentralauskunft zur Vorlage bei einer Behörde
  • Handelsregisterauszug
  • Nachweis einer Gewerbeanmeldung
  • Formblatt Vollmacht oder Notarvollmacht
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der Vollmacht gebenden Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)
  • amtliche/s Ausweisdokument/e der bevollmächtigten Person im Original oder amtlich beglaubigte Kopie (ggf. zusätzlich einen Führerschein mit Unterschrift)

Falls Ihr Führungszeugnis nicht innerhalb von zwei Monaten nach Antragstellung bei der Zulassungsbehörde ist, muss Ihr Antrag kostenpflichtig durch Bescheid abgelehnt werden.

  • Sie sind volljährig.
  • Der Betriebssitz / die Niederlassung Ihres Gewerbes oder Handelsunternehmens befindet sich in Nürnberg.

Auslagen und Gebühren bei der Antragstellung: 29,10 Euro
Bei der Abholung des roten Kennzeichens: 152,50 Euro
(Die Gebühr kann je nach Zuteilungszeitraum variieren.)

Wenn Ihr Antrag abgelehnt wird, bekommen Sie einen kostenpflichtigen Bescheid über die entstandenen Auslagen und Gebühren in Höhe von 39 Euro.

Die Gebühr für ein Fahrzeugscheinheft beträgt 15 Euro.