Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgerämter Nord, Ost und Süd

Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen

Beschreibung

Für die Nutzung öffentlicher Verkehrs- oder Grünflächen ist eine Erlaubnis (Sondernutzungsgenehmigung) erforderlich, soweit die Nutzung über den allgemein üblichen Gemeingebrauch (Nutzung für Verkehrszwecke) hinausgeht. Die Erlaubnis erteilt grundsätzlich das Liegenschaftsamt.

Nimmt eine Veranstaltung allerdings öffentliche Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch, ist eine Erlaubnis durch den Servicebetrieb öffentlicher Raum (SÖR) erforderlich. Neben motor- und radsportlichen oder Laufveranstaltungen trifft dies bei Sperrungen für Dreharbeiten, Festumzügen und Straßenfesten zu.

Bei Veranstaltungen auf Privatflächen ist eine Genehmigung von Seiten des Liegenschaftsamtes nicht erforderlich. Wir bitten Sie, hierfür Kontakt mit dem Ordnungsamt Nürnberg aufzunehmen.

Bei Nutzungen aller Art im Bereich der Stadtteile wenden Sie sich bitte an das jeweilige Bürgeramt:
Bürgeramt Nord: Boxdorf, Großgründlach, Neunhof
Bürgeramt Ost: Altenfurt, Birnthon, Brunn, Fischbach, Moorenbrunn, Netzstall
Bürgeramt Süd: Gaulnhofen, Herpersdorf, Katzwang, Kornburg, Pillenreuth, Weiherhaus, Worzeldorf

Bürgerämter der Stadt Nürnberg

  • Detaillierte Lagepläne und/oder maßstabsgerechte Skizzen vom Veranstaltungsaufbau (Planunterlagen sind beim Dienstleistungszentrum Bau zu erhalten)
  • Veranstaltungszeiten
  • Auf- und Abbauzeiten
  • Beschreibung über Art und Ablauf der Veranstaltung

Ein detaillierter Antrag sollte mindestens zwei Monate vor Veranstaltungsbeginn eingehen. Auch für die eigene Planungssicherheit sollte bedacht werden: je früher ein Antrag vorliegt, desto eher ist auch das Genehmigungsverfahren abgeschlossen.

  • Ordnungsamt
  • Servicebetrieb öffentlicher Raum
  • Bauordnungsbehörde
  • Stadtentwässerung und Umweltanalytik Nürnberg
  • Abfallwirtschaftsbetrieb Nürnberg