Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte


Eheschließung im Ausland - deutsche Eheurkunde beantragen

Beschreibung

Ihre im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den Gesetzen des Landes geschlossen wurde, in dem Sie geheiratet haben.

Sie können Ihre Ehe beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung nachbeurkunden lassen. Sie erhalten dadurch eine deutsche Eheurkunde. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens eine Person die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Die Nachbeurkundung ist freiwillig. Sie kann Ihnen den Nachweis Ihrer Ehe erleichtern, weil dadurch die Wirksamkeit der Eheschließung im Ausland bestätigt wird.

Sie möchten nur Ihre Daten nach der Heirat im deutschen Melderegister ändern?

Dann wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt. Eine Nachbeurkundung beim Standesamt ist dafür nicht erforderlich.

Im ersten Schritt buchen Sie bitte online einen Termin zur Telefonberatung. Wir rufen Sie unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück.

Ein persönlicher Besuch ist zunächst nicht erforderlich. Bei Bedarf vereinbaren wir während des Telefongesprächs einen Termin zur Beantragung vor Ort. 

Unterlagen vor Ihrem Termin online einreichen

Senden Sie uns Ihre ausländische/n Urkunde/n vorab über unser Kontaktformular zu, damit wir uns auf das Telefonat vorbereiten können.

Zum Kontaktformular

Sofern wir Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung erhalten, kontaktieren wir Sie bei Bearbeitung. Aufgrund der langen Postwege kann dies 8-12 Wochen dauern.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden

Wir benötigen alle Urkunden im Original. Ausländische Urkunden sind zusätzlich mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt einsehen. 

Mindestens eine antragstellende Person: 

  • besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder verfügt über einen besonderen Status, zum Beispiel eine Asylberechtigung 
    und
  • hat den Wohnsitz in Nürnberg oder
  • hatte Nürnberg als letzten Wohnsitz in Deutschland oder
  • hat den gewöhnlichen Aufenthalt in Nürnberg

 

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Nachbeurkundung der Eheschließungab 55 Euro
Eheurkunde12 Euro

Die tatsächlich Gebührenhöhe kann erst im Rahmen der Antragstellung abschließend ermittelt werden.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: