Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land der Eheschließung geltenden Gesetzen geschlossen wurde. Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Der Familienstand kann im Melderegister durch die Meldebehörde im Bürgeramt geändert werden. Viele Behörden akzeptieren diese Registrierung als Nachweis. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Jede Behörde kann die Angaben selbst prüfen und bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern.
Sie können Ihre Ehe nachträglich ins Eheregister des Standesamtes eintragen lassen, wenn einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Durch die Nachbeurkundung wird die Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung geprüft.
Die Nachbeurkundung können Sie beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung beantragen.