Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte


Eheschließung im Ausland - Nachbeurkundung beantragen

Beschreibung

Eine im Ausland geschlossene Ehe ist in Deutschland gültig, wenn sie nach den im Land der Eheschließung geltenden Gesetzen geschlossen wurde. Die Nachbeurkundung einer im Ausland geschlossenen Ehe ist durch das deutsche Recht nicht vorgeschrieben. Der Familienstand kann im Melderegister durch die Meldebehörde im Bürgeramt geändert werden. Viele Behörden akzeptieren diese Registrierung als Nachweis. Ein Anspruch darauf besteht jedoch nicht. Jede Behörde kann die Angaben selbst prüfen und bei Bedarf weitere Unterlagen anfordern.

Sie können Ihre Ehe nachträglich ins Eheregister des Standesamtes eintragen lassen, wenn einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt eine deutsche Eheurkunde ausstellen kann. Durch die Nachbeurkundung wird die Wirksamkeit der im Ausland erfolgten Eheschließung geprüft.

Die Nachbeurkundung können Sie beim Standesamt oder über die deutsche Auslandsvertretung beantragen.

Im ersten Schritt buchen Sie bitte online einen Termin zur Telefonberatung. Wir rufen Sie unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer zurück.

Ein persönlicher Besuch ist zunächst nicht erforderlich. Bei Bedarf vereinbaren wir während des Telefongesprächs einen Termin zur Beantragung vor Ort. 

Unterlagen vor Ihrem Termin online einreichen

Senden Sie uns Ihre ausländische/n Urkunde/n vorab über unser Kontaktformular zu, damit wir uns auf das Telefonat vorbereiten können.

Zum Kontaktformular

Sofern wir Ihren Antrag über die deutsche Auslandsvertretung erhalten, kontaktieren wir Sie bei Bearbeitung. Aufgrund der langen Postwege kann dies 8-12 Wochen dauern.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • Eheurkunde
  • Geburtsurkunden

Wir benötigen alle Urkunden im Original. Ausländische Urkunden sind zusätzlich mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Zusätzliche Unterlagen ergeben sich aus Ihrem Familienstand und Ihrer individuellen Lebenssituation. Diese können Sie im Merkblatt „Nachbeurkundung einer Eheschließung im Ausland“ einsehen. 

Mindestens eine antragstellende Person: 

  • besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit oder verfügt über einen besonderen Status, zum Beispiel eine Asylberechtigung 
    und
  • hat den Wohnsitz in Nürnberg oder
  • hatte Nürnberg als letzten Wohnsitz in Deutschland oder
  • hat den gewöhnlichen Aufenthalt in Nürnberg

 

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Nachbeurkundung der Eheschließungab 55 Euro
Eheurkunde12 Euro

Die tatsächlich Gebührenhöhe kann erst im Rahmen der Antragstellung abschließend ermittelt werden.

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: