Herbstliches Panoramabild mit Blick auf die Nürnberger Burg.

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Personenstandsdaten im Melderegister ändern

Beschreibung

Da der Familienstand im Melderegister gespeichert ist, müssen alle Personenstandsfälle (zum Beispiel Geburt, Tod, Heirat, Scheidung, Promotion) dort erfasst werden. Die Erfassung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Urkunden.

Beurkundung in Deutschland
Personenstandsfälle, die bei einem deutschen Standesamt beurkundet wurden, werden der Meldebehörde in der Regel unmittelbar durch das Standesamt mitgeteilt, wodurch eine Vorlage der Urkunde grundsätzlich nicht erforderlich ist. 

Beurkundung im Ausland
Personenstandsfällen, die ausschließlich im Ausland beurkundet wurden, müssen im Melderegister geändert werden. Dies muss durch die ausländische Originalurkunde sowie ggf. eine deutsche Übersetzung und einen Echtheitsnachweis belegt werden.

Eine Beantragung online ist erforderlich.

Senden Sie dem Bürgeramt Ihre Dokumente über den Upload-Assistent.

Das Bürgeramt prüft diese vorab und teilt Ihnen die erforderlichen Nachweise über die Echtheit mit, damit Sie diese bei den jeweiligen Stellen anfordern können.

Sobald alle Dokumente digital vorliegen, werden Sie von uns per E-Mail eingeladen einen Termin bei einem der Bürgerämter zu vereinbaren.

Für die Eintragung ins Melderegister müssen Sie dann nur einmal mit den Originalen und Nachweisen vor Ort kommen.
Zu diesem Termin können Sie persönlich oder eine bevollmächtigte Person mit Vollmacht kommen. Diese Person muss zu dem Sachverhalt umfassend Auskunft geben können.

  • amtliche/s Ausweisdokument/e
  • angeforderte Urkunden
  • bei Bevollmächtigung: Vollmacht sowie amtliche/s Ausweisdokument/e des/der Bevollmächtigten

Folgende ausländische Dokumente können Sie über den Upload-Assistenten hochladen:

  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (auch Lebenspartnerschaft)
  • Sterbeurkunde
  • Scheidungsurkunde
  • sonstige Registerauszüge
  • Promotionsurkunde
  • Bescheinigungen zur Staatsangehörigkeit
  • Namensänderungsbescheinigung
  • Vertriebenenausweis/Spätaussiedlerbescheinigung/Registrierschein
  • Nachweis über Sorgerechtsentscheidungen

Auch Urkunden von länger zurückliegenden Ereignissen können Sie über den Upload-Assistenten einreichen.

Bitte übermitteln Sie uns in einem Upload jeweils nur die Unterlagen zu einer Person.

Eine erste Rückmeldung nach der digitalen Vorab-Prüfung Ihrer Unterlagen erhalten Sie in der Regel innerhalb von vier Wochen. Wir kontaktieren Sie per E-Mail oder telefonisch. Bitte geben Sie hierfür im Upload-Assistenten Ihre Kontaktdaten an.

Die Bearbeitung im Termin erfolgt unmittelbar vor Ort.

Es fallen keine Gebühren an.