Personenstandsdaten im Melderegister ändern

Da der Familienstand im Melderegister gespeichert ist, müssen alle Personenstandsfälle (zum Beispiel Geburt, Tod, Heirat, Scheidung, Promotion) dort erfasst werden. Die Erfassung erfolgt ausschließlich auf Grundlage von Urkunden.

Beurkundung in Deutschland
Personenstandsfälle, die bei einem deutschen Standesamt beurkundet wurden, werden der Meldebehörde in der Regel unmittelbar durch das Standesamt mitgeteilt, wodurch eine Vorlage der Urkunde grundsätzlich nicht erforderlich ist. 

Beurkundung im Ausland
Personenstandsfällen, die ausschließlich im Ausland beurkundet wurden, müssen im Melderegister geändert werden. Dies muss durch die ausländische Originalurkunde sowie ggf. eine deutsche Übersetzung und einen Echtheitsnachweis belegt werden.

Ablauf

Erforderliche Unterlagen

Voraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Gebühren

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