Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig.
Bei Verheirateten kann der Ehename nur vom Paar gemeinsam geändert werden.
Kinder ab 14 Jahren müssen die Erklärung selbst abgeben. Die sorgeberechtigten Eltern müssen dieser Erklärung zustimmen.
Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.
Beschreibung
Wenn eine Person ihren Namen nach einem ausländischen Recht erworben hat und sich die Namensführung jetzt nach deutschem Recht richtet (z.B. durch Einbürgerung) kann sie ihren Namen an eine in Deutschland übliche Schreibweise oder Funktion angleichen. Die Erklärung ist auch für Kinder möglich.
Hinweis
In deutschen Ausweisdokumenten können nur Vor- und Familiennamen eingetragen werden, keine zusätzlichen Namensbestandteile wie Vatersnamen, Mittelnamen oder sonstige. Falls Sie keine Änderung an Ihrem Vornamen oder Familiennamen wünschen, können Sie auch ohne die Ablegung dieser Namensteile ein deutsches Ausweisdokument beantragen. Eine Namensangleichung an die deutsche Form benötigen Sie nur, wenn Sie Ihren Vatersnamen, Mittelnamen oder Eigennamen weiterhin im deutschen Ausweis eingetragen haben möchten.
- amtliches Ausweisdokument und/oder Kopie des letzten ausländischen Reisepasses
- Geburtsurkunde im Original mit deutscher Übersetzung
- Heiratsurkunde (falls zutreffend)
- Scheidungsurkunde vom Standesamt (falls zutreffend)
- bei Scheidung durch ein Gericht: Scheidungsbeschluss mit Rechtskraftvermerk
- Sterbeurkunde des Ehegatten (falls zutreffend)
- Nachweis über alleinige oder gemeinsame Sorge (falls zutreffend)
- eingebürgerte Personen zusätzlich: Einbürgerungsurkunde
- Vertriebene und Spätaussiedler zusätzlich: Registrierschein und Vertriebenenausweis bzw. § 15 Bescheinigung im Original
In manchen Fällen können weitere Unterlagen erforderlich sein.
- bisherige/r Name/n nach einem ausländischen Recht
- Namensführung richtet sich fortan nach deutschem Recht.
Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.
| Beurkundung einer Namenserklärung | 30 Euro |
| Bescheinigung über die Namensänderung | 12 Euro |
| Vorsprache mit Dolmetscher/in | zusätzlich 50 Euro |
Für Vertriebene und Spätaussiedler ist die Beurkundung der Namenserklärung und die erste Bescheinigung über die Namensänderung gebührenfrei.
Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein.
Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.
Nähere Informationen finden Sie hier:
