Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Name von Neugeborenen mitteilen

Beschreibung

Der Name des neugeborenen Kindes muss dem Standesamt mitgeteilt werden. Dies können Sie in der Regel mit dem „Kombiantrag Geburt und Kindergeld“ bei der Geburtsanzeige erledigen. Wenn zusätzlich eine Namenserklärung vor Ort erforderlich ist, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf.

Sie können auch vor der Geburt oder vor Beurkundung der Geburt Ihres in Nürnberg geborenen Kindes eine Namenserklärung abgeben.

Auf unserer Homepage können Sie sich über die mögliche Namensführung Ihres Kindes informieren.

Eine persönliche Beantragung vor Ort ist erforderlich. Für die Antragstellung ist eine vorherige Terminvereinbarung notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür über das Kontaktformular an das Standesamt.

Bitte kommen Sie gemeinsam zum Termin.

  • amtliche Ausweisdokumente aller Beteiligten
  • Wenn Ihr Kind noch nicht geboren ist: Nachweis über das Entbindungsdatum (z.B. Mutterpass/ ärztliche Bescheinigung)
  • Nachweis über gemeinsame Sorge (wenn zutreffend)

Die weiteren vorzulegenden Unterlagen richten sich nach dem Familienstand der Eltern. Bitte lesen dazu unser Informationsblatt zum Kombiantrag Geburt und Kindergeld.

Sie haben einen Monat nach der Geburt des Kindes Zeit, einen Vor- und Nachnamen zu bestimmen.

Die Bearbeitung erfolgt unmittelbar vor Ort.

Beurkundung einer Namenserklärung30 Euro
Vorsprache mit Dolmetscher/inzusätzlich 25 Euro

Sprache, Übersetzungen und Überbeglaubigungen

Bitte bringen Sie eine Person zum Übersetzen mit, wenn Sie nicht ausreichend Deutsch sprechen oder verstehen können. Das ist wichtig, damit Sie alle Informationen korrekt verstehen und sich verständlich machen können. Diese Person muss Ihre Sprache sowie Deutsch sicher beherrschen, sich durch ein amtliches Ausweisdokument ausweisen und darf nicht selbst beteiligt oder mit Ihnen verwandt sein. 

Ausländische Urkunden sind mit deutscher Übersetzung und der erforderlichen Überbeglaubigung vorzulegen.

Nähere Informationen finden Sie hier: