Wünscht ein Dienstleister der Stadt Nürnberg unser Markenzeichen für die Darstellung in seinen Referenzen, gibt dies die beauftagende Dienstelle oder Einrichtung frei.
Verwendet wird das Markenzeichen mit Zusatz. Dieses erstellt die Stadtgrafik nach Anforderung.
Die Stadt Nürnberg führt zwei Wappen: das große und das kleine Stadtwappen. Die Verwendung ist in der Wappensatzung geregelt und unterliegt einer Genehmigungspflicht durch das Bürgermeisteramt.
Regelungen für eine Platzierung existieren nicht. Einzige Vorgabe ist, dass sich das MRN Logo dem Stadtlogo unterordnen muss.
Zuständig für die Anfertigung von Amtsschildern ist das Hochbauamt. In dessen Auftrag erstellt die Stadtgrafik die CD-gerechten Vorlagen.
Erfolgt durch Beklebung mit dem Markenzeichen mit Zusatz in vertikaler oder horizontaler Ausrichtung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an die Stadtgrafik.
Briefbögen werden standardisiert durch geschulte städtische Mitarbeitende (CD-Sachbearbeiter/in) erstellt und sind direkt in den Dienststellen verfügbar. Die Konzeption im überarbeiteten Design ist gerade in Arbeit.
Bitte Entwürfe immer zu Beginn eines Projekts und vor Drucklegung an die Stadtgrafik senden. Die Reaktionszeit für Freigaben ist in der Regel kurz. Fertige Produkte als PDF-Datei an die Stadtgrafik senden.
Aktualisiert am 05.08.2026, 14:03 Uhr