Die IT-Strategie sah ursprünglich eine Gesamtinvestition in Höhe von 85 Millionen Euro für den Projektzeitraum von 2018 bis 2026 vor, also rund 9,5 Millionen Euro pro Jahr. Dieses Budget ist sowohl für den Ausbau von Netzwerktechnik und Infrastruktur als auch für die Beschaffung von Hard- und Software vorgesehen.
Insbesondere aufgrund der Covid-19-Pandemie mussten die Finanzen überprüft und überarbeitet werden. Einerseits gab es einen veritablen "Digitalisierungsschub", das heißt die Ausstattung sowie die Vernetzungen wurden erheblich beschleunigt; derzeit wird daher ein vorzeitiger Abschluss des Projekts bis Ende 2024 avisiert. Andererseits kamen jedoch neue Themen hinzu, die so nicht eingeplant waren (Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler sowie Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer); das ursprüngliche Budget wurde entsprechend um die zugehörigen Kosten erhöht.
Der Stadtrat hat entsprechende Mittel bewilligt. Da jedoch schon 2017 diverse Förderprogramme angekündigt waren, galt es von Anfang an, den städtischen Eigenanteil durch Abruf dieser Mittel möglichst zu reduzieren.
Förderungen
Der Stand der Förderungen sowie etwaige Probleme im Hinblick auf den Abruf werden in den Berichten an den Stadtrat / den Schulausschuss dargestellt.
Berichte zur Umsetzung<https://www.nuernberg.de/internet/digitale_schule/it_strategie.html>
Richtlinie zur Förderung von Glasfaseranschlüssen und WLAN für öffentliche Schulen und Plankrankenhäuser
Gefördert wurde die erstmalige Anbindung von Schulen an das Internet über gigabitfähige und durchgängige Glasfaserleitungen bis zum Hausübergabepunkt (HÜP) am Gebäude. Die Förderung betrug 80% der zuwendungsfähigen Kosten, maximal jedoch 50.000 Euro je Schule. Das Förderprogramm galt ab Inkrafttreten am 01.06.2018 bis zum 31.12.2021.
Die Stadt Nürnberg hat insgesamt fünf Anträge eingereicht; der bayernweit erste Förderbescheid wurde öffentlichkeitswirksam im Rahmen eines Pressetermins am 25.07.2018 vom Heimat- und Finanzminister Albert Füracker überreicht.
Es wurden alle Schulstandorte ans Glasfasernetz angebunden, das Programm wurde vollständig abgerechnet. Aufgrund der hohen Kosten für die Anbindung von Schulen in den äußeren Stadtgebieten zeigte sich in der Gesamtschau, dass etwa 50% der Ausgaben durch Zuwendungen refinanziert werden konnten. Die Zuwendungen beliefen sich insgesamt auf knapp 1,4 Millionen Euro.
Digitalbudget: Digitale Endgeräte
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – Digitalbudget für das digitale Klassenzimmer
Gefördert wurde die digitale Ausstattung der Klassenzimmer; Voraussetzung war, dass die Geräte den Mindestanforderungen des sogenannten Votums des Beraterkreises zur IT-Ausstattung von Schulen entsprechen, die Schulen den Ist-Stand ihrer Ausstattung an die zuständige Stelle (Akademie für Lehrerfortbildung ALP Dillingen) gemeldet und sie ein eigenes Medienkonzept erarbeitet haben. Die Förderung betrug 90% der förderfähigen Ausgaben innerhalb des zugeteilten Maximalbudgets. Das Förderprogramm sollte rückwirkend ab 01.03.2018 für drei Jahre gelten, wurde aber vorzeitig beendet (aufgrund des DigitalPakts).
Die Stadt Nürnberg hat 2018 den entsprechenden Antrag gestellt und daraufhin ein Digitalbudget in Höhe von rund 4,76 Millionen Euro bewilligt bekommen. Dieses Budget wurde bereits in vollem Umfang genutzt und abgerufen.
iFU-Budget: Besondere digitale Endgeräte
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – Budget für integrierte Fachunterrichtsräume an berufsqualifizierenden Schulen
Während das Digitalbudget für alle Schulen im Sachaufwand der Stadt Nürnberg genutzt werden konnte, war das iFU-Budget eine spezifische Ergänzung ausschließlich für die berufsbildenden Schulen. Gefördert wurde die digitale Ausstattung von integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU), um Theorie und Praxis effektiv miteinander zu verknüpfen; jedes Projekt wurde bei der zuständigen Regierung pädagogisch geprüft und im Hinblick auf seine Förderfähigkeit eingeschätzt. Die Förderung betrug 90% der förderfähigen Ausgaben innerhalb eines zugeteilten Maximalbudgets, wobei erforderliche bauliche Maßnahmen nur in geringem Umfang gefördert werden können, das heißt der Eigenanteil war entsprechend meist höher. Das Förderprogramm sollte rückwirkend ab 01.03.2018 für drei Jahre gelten, wurde aber vorzeitig beendet (aufgrund des DigitalPakts).
Die Stadt Nürnberg hat 2018 den entsprechenden Antrag gestellt und daraufhin ein iFU-Budget in Höhe von rund 1,49 Millionen Euro bewilligt bekommen. Auch dieses Budget wurde bereits in vollem Umfang genutzt und abgerufen.
DigitalPakt Schule I dBIR: Vernetzung und digitale Ausstattung
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR)
Im sogenannten "DigitalPakt Schule" wurden unter anderem die digitale Vernetzung in Schulgebäuden und die digitale Ausstattung von Klassenzimmern und integrierten Fachunterrichtsräumen (iFU) gefördert. Voraussetzung war, dass die Schulen den Ist-Stand ihrer Ausstattung an die zuständige Stelle (Akademie für Lehrerfortbildung ALP Dillingen) gemeldet und sie ein eigenes Medienkonzept eingereicht haben.
Die Förderung betrug bis zu 90% der förderfähigen Ausgaben innerhalb des zugeteilten Maximalbudgets. Das Förderprogramm galt rückwirkend ab 17.05.2019 und endete im Mai 2024.
Die Stadt Nürnberg hat insgesamt 5 Anträge gestellt und ein Höchstbudget von 24,1 Millionen Euro bewilligt bekommen, wovon etwa 3 Millionen auf iFU-Maßnahmen entfallen sollten. Die Mittel wurden in vollem Umfang beantragt, genutzt und abgerufen.
DigitalPakt Schule II SoLe: Leihgeräte für Schülerinnen und Schüler
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – Sonderbudget Leihgeräte (SoLe)
Aufgrund der Coronavirus-bedingten Schulschließungen Anfang 2020 und den zu erwartenden weiteren Einschränkungen richtete sich der Fokus verstärkt auf Formen des digitalen Lehrens und Lernens. Dies hatte jedoch zur Folge, dass Schülerinnen und Schüler ohne eigenes Endgerät möglicherweise "abgehängt" werden könnten.
Der Bund hat daher zusätzliche Fördergelder in Höhe von rund 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Anstelle eines direkten Zuschusses an Erziehungsberechtigte wurden die Gelder jedoch als Ergänzung zum DigitalPakt Schule konzipiert. Die Sachaufwandsträger sollten sich um die Beschaffung von Geräten kümmern, welche primär verliehen und, sofern dafür nicht benötigt, sekundär im Unterricht an den Schulen eingesetzt werden sollten.
Die Mittel wurden in vollem Umfang beantragt, genutzt und abgerufen. Die Stadt Nürnberg hat rund 5,48 Millionen Euro erhalten und, ergänzt um eigene Mittel, Geräte für die Schulen inklusive Zubehör beschafft.
DigitalPakt Schule III SoLD: Dienstgeräte für Lehrerinnen und Lehrer
Richtlinie des des Bay. StMUK zur Corona-bedingten Beschaffung von Lehrerdienstgeräten – Sonderbudget Lehrerdienstgeräte (SoLD)
Zusätzlich zum Sonderbudget Leihgeräte hatte der Bund weitere 500 Millionen Euro zur Ausstattung der rund 820.000 Lehrkräfte in Deutschland angekündigt, welche wiederum durch bayerische Mittel ergänzt wurden.
Auch hier sollten die Geräte durch die Sachaufwandsträger zur Ausstattung der Lehrkräfte beschafft werden. Ziel waren mobile Endgeräte, welche in der Schule und auch zuhause genutzt werden können. Nach einer ersten Runde mit Geräten für etwa 2/3 der Lehrkräfte wurden die Fördergelder aufgestockt.
Die Mittel wurden in vollem Umfang beantragt, genutzt und abgerufen. Die Stadt Nürnberg hat rund 4,94 Millionen Euro erhalten.
Die Zuwendung wurde gemäß dem Nürnberger Konzept um erhebliche Eigenmittel ergänzt, um weitere Geräte für sonstiges pädagogisches Personal zu beschaffen und den Lehrerarbeitsplatz im Klassenzimmer umzubauen (damit der stationäre PC dort entfällt).
Richtlinien für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zur Bayerischen IT-Administrationsförderung (BayARn)
Mit der rasant zunehmenden Zahl an Endgeräten und Netzwerken in den Schulen (allein durch die Covid-Sonderprogramme wurden in kurzer Zeit über 16.000 zusätzliche Geräte für Lehrkräfte sowie Schülerinnen und Schüler beschafft!) stiegen auch die Anforderungen an Wartung und Support. Eine sinnvolle Nutzung der Geräte ist nur gegeben, wenn diese auch funktionieren! Aus diesem Grund hat die Bundesregierung ein weiteres Förderprogramm im Rahmen des DigitalPakt Schule auf den Weg gebracht. Der Freistaat Bayern hat die Fördergelder aus eigenen Mitteln ergänzt.
Aus den Bundesmitteln steht ein vorgegebenes Maximalbudget in Höhe von rund 2,9 Millionen Euro zur Verfügung; die Landesmittel werden jährlich festgesetzt. Gefördert werden unter anderem Personalkosten für die IT-Administration und Verträge mit Dienstleistern über Wartung und Support. Die Stadt Nürnberg nutzt die Mittel vorrangig für neue, dringend benötigte Stellen zur IT-Administration und -Koordination.
Die Mittel wurden in vollem Umfang beantragt, genutzt und abgerufen. Die Stadt Nürnberg hat rund 5,76 Millionen Euro erhalten.
DigitalPakt Schule V dBIR regio: Regionale Maßnahmen
Richtlinie für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Förderprogramm des Bay. StMUK – digitale Bildungsinfrastruktur an bayerischen Schulen (dBIR) (Ergänzung 2021)
Laut Verwaltungsvereinbarung konnten die Länder aus den Mitteln des DigitalPakts auch Gelder für übergreifende Maßnahmen auf Landesebene nutzen; in Bayern zum Beispiel für die BayernCloud Schule. 2021 kündigte der Freistaat an, einen Teil dieser Mittel den Sachaufwandsträgern für sogenannte regionale Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.
In Nürnberg wurden diese Mittel für zentrale Maßnahmen für alle Schulen (zentrale Serverkapazitäten, Firewall, MS Defender for Endpoint, Geräteverwaltung, M365 etc.) sowie für digitale Erlebnisräume im IPSN genutzt.
Da nicht alle Maßnahmen wie ursprünglich geplant umgesetzt werden konnten (schlicht weil sich die technischen Gegebenheiten weiterentwickelt haben), konnten die ursprünglich bewilligten Mittel nicht vollumfänglich genutzt werden. Entsprechend fielen jedoch auch die Ausgaben für die Projekte niedriger aus, sodass die Mittel im maximal möglichen Umfang beantragt, genutzt und abgerufen wurden. Die Stadt Nürnberg hat rund 2,33 Millionen Euro erhalten.