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Gleichstellungsstelle der Stadt Nürnberg

Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027

Schwerpunktthema: Bekämpfung Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt

Im Jahr 2023 wurden über 250.00 Menschen in Deutschland Opfer Häuslicher Gewalt, dabei waren 70 Prozent der Betroffenen weiblich. Knapp 80 Prozent der Betroffenen im Bereich Partnerschaftsgewalt im Jahr 2023 waren Frauen. Auf der Seite der Tatverdächtigen handelte es sich im Kontext Partnerschaftsgewalt in 78 Prozent der Fälle und im Kontext des Gesamtbereichs Häusliche Gewalt in 75 Prozent der Fälle um Männer. Zudem stirbt in Deutschland fast jeden zweiten Tag eine Frau durch die Gewalt ihres (Ex-)Partners. Gleichzeitig werden auch Kinder und Männer Opfer Häuslicher Gewalt.

    Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, auch bekannt als Istanbul-Konvention, wurde bereits im Jahr 2011 verabschiedet und trat als völkerrechtlicher Vertrag im August 2014 in Kraft. Es schafft verbindliche Rechtsnormen zur Prävention und Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt. Im Februar 2018 trat die Istanbul-Konvention als Bundesgesetz in Deutschland in Kraft.

      Bereits in der Präambel wird anerkannt, dass die Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern ein wesentliches Element zur Verhütung von Gewalt gegen Frauen beziehungsweise Geschlechtsspezifischer Gewalt ist. Gleichstellungsarbeit wird demnach per se als Präventionsarbeit anerkannt. Kommunale Gleichstellungsarbeit muss folglich die in der Konvention gesetzten Vorgaben im Sinne der Ausstrahlungswirkung zwingend mitdenken.

      Kommunaler Beitrag zur Umsetzung

      Während die Verantwortung für die lückenlose Umsetzung der Istanbul-Konvention in vielen Bereichen in die Zuständigkeit des Bundes oder der Länder fällt wie beispielsweise im Kontext materiellen Rechts, Ermittlungen und Strafverfolgung oder auch Migration und Asyl können die Kommunen einen entscheidenden Beitrag zur Umsetzung der Konvention und somit zur Prävention, zum Schutz und zur Unterstützung (potentiell) Betroffener von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt leisten.

      Der Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027

      Ein kommunaler Aktionsplan gegen Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt liegt nun in Form des Gleichstellungsaktionsplans 2024-2027 vor. Geschlechtsspezifische und Häusliche Gewalt betrifft alle Nürnberg*innen quer durch die Stadtgesellschaft. Mit dem Gleichstellungsaktionsplan 2024-2027 und seinen 218 Maßnahmen zeigt die Stadt Nürnberg, dass sie die Bekämpfung von Geschlechtsspezifischer und Häuslicher Gewalt ernst nimmt.