Unterstützung im Unterricht

Allgemeine Informationen

Es gibt viele Möglichkeiten, den Schülern mit Beeinträchtigungen gleiche Chancen zu geben, z. B. mit Nachteilsausgleich, Hilfsmitteln, Notenschutz und Schulbegleitung.

Alle Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf bestmögliche Förderung.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringem Einkommen können Leistungen für Bildung und Teilhabe in der Stadt Nürnberg erhalten. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die Familien Sozialleistungen bekommen.

Für Kinder, die eine individuelle Förderung brauchen, wird ein Förderplan geschrieben. Darin steht, was das Kind kann, wo die Probleme liegen und welche Lernziele es gibt.


Nachteilsausgleich

Mehr Informationen zum Nachteilsausgleich stehen im Handbuch "Individuelle Unterstützung Nachteilsausgleich Notenschutz". Folgende Stellen beraten Sie zu Ihrem Einzelfall:

Beratungsstellen zum Nachteilsausgleich

Inklusionsbeauftragter der Schule

Der Inklusionsbeauftragte berät Eltern und Schüler über den Nachteilsausgleich und hilft dabei, einen Antrag zu stellen.

Schulpsychologe

Der Schulpsychologe berät Eltern und Schüler über den Nachteilsausgleich und hilft dabei, einen Antrag zu stellen.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Autismus

Der MSD Autismus hilft dabei, einen Antrag zu stellen, und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Autismus:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sprache

Der MSD Sprache hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sprache:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Der MSD Lernen hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Lernen:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Hören

Der MSD Hören hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Hören:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) körperliche und motorische Entwicklung

Der MSD körperliche und motorische Entwicklung hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD körperliche und motorische Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sehen

Der MSD Sehen hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sehen:

Beratungsstelle Inklusion im Gebäude des Staatlichen Schulamts

Die Beratungsstelle Inklusion berät Eltern und Schüler über den Nachteilsausgleich und hilft dabei, einen Antrag zu stellen.

Beratungsstelle Inklusion am
Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg

Lina-Ammon-Straße 28

1. Stock, Zimmer 110

90471 Nürnberg

Telefon 0911 231-10851

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Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag: 10.00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 11.00 Uhr bis 13:30 Uhr


Weiterführende Literatur

Hier finden Sie verschiedene weiterführende Informationen.


Beratungsstellen für Hilfsmittel

Inklusionsbeauftragter der Schule

Der Inklusionsbeauftragte berät Eltern und Schüler über mögliche Hilfsmittel und die Antragstellung.

Schulpsychologe

Der Schulpsychologe berät Eltern und Schüler über mögliche Hilfsmittel und die Antragstellung.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) körperliche und motorische Entwicklung

Der MSD berät Eltern und Kinder mit körperlichen Einschränkungen. Er unterstützt diese Schüler dabei, ein selbstständiges Leben zu führen (zum Beispiel mit technischen Hilfsmitteln: Rollstuhl usw.). Er informiert über Kommunikationshilfen (zum Beispiel Sprachcomputer) und hilft bei der Antragstellung auf Hilfsmittel. An folgenden Schulen gibt es einen MSD körperliche und motorische Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Hören

Der MSD Hören berät Eltern und Schüler mit Hörproblemen über technische Hilfsmittel (Hörhilfen, Raumbeschallungsanlage, Schallübertragungsanlage). Er hilft auch zum Beispiel beim Lernen der Gebärdensprache und dem Ablesen von den Lippen. Er informiert über technische Hilfsmittel (Lautsprecher, Hörgeräte, usw.) und hilft bei der Antragstellung auf Hilfsmittel. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Hören:

Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle am Zentrum für Hörgeschädigte

Die Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle ist Ansprechpartner für Eltern mit Kindern, bei denen der Verdacht auf eine Hörbeeinträchtigung besteht, weil
• das Neugeborenen-Hörscreening auffällig war
• das Kind/der Säugling bei lauten Geräuschen nicht erschrickt
• die Lallphase nach dem 6. Lebensmonat aufhört
• das Kind sich beim Rufen/Ansprechen von hinten nicht umdreht
• die Sprachentwicklung verzögert ist oder das Kind undeutlich spricht
• das Kind auf Anweisungen falsch reagiert oder häufig nachfragt
• das Kind evtl. beim Schriftspracherwerb Schwierigkeiten in der Schule hat

Sie bietet kindgerechte Hörmessungen, Überprüfungen der auditiven Verarbeitungs- und Wahrnehmungsfunktionen sowie individuelle Beratung durch audiologisch erfahrene Hörgeschädigtenpädagoginnen an.
Falls sich der Verdacht auf eine Hörbeeinträchtigung bestätigt, bietet die Pädagogisch-Audiologische Beratungsstelle am Zentrum für Hörgeschädigte Unterstützung an.

Weiter hilft die Beratungsstelle durch
• Feststellung des individuellen Förderbedarfs Hören und Beratung zu geeigneten Fördermaßnahmen
• Information und Beratung über Hörsysteme, Cochlea-Implantate und andere technische Hilfsmittel
• Zusammenarbeit mit Kinderärzten, HNO-Ärzten, HNO-Kliniken und Hörakustikern
• begleitende Hördiagnostik für alle Kinder mit Hörschädigung, auch an Regeleinrichtungen und anderen Fördereinrichtungen
• Information über Mobile Hilfen für hörgeschädigte Kinder in Kindergärten und Regelschulen
• Informationsveranstaltungen für interessierte Fachleute und Institutionen

Den Eltern entstehen für Hörmessungen und Beratung keine Kosten.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sehen

Der MSD Sehen unterstützt im Umgang mit optischen, elektronischen und sonstigen Hilfsmitteln (zum Beispiel Bildschirmlesegerät). Er hilft bei der Antragstellung auf Hilfsmittel. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sehen:


Notenschutz

Mehr Informationen zum Notenschutz stehen im Handbuch "Individuelle Unterstützung Nachteilsausgleich Notenschutz". Folgende Stellen beraten Sie zu Ihrem Einzelfall:

Beratungsstellen zum Notenschutz

Inklusionsbeauftragter der Schule

Der Inklusionsbeauftragte berät Eltern und Schüler über den Notenschutz und die Antragstellung.

Schulpsychologe

Der Schulpsychologe berät Eltern und Schüler über den Notenschutz und die Antragstellung.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Autismus

Der MSD Autismus hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Autismus:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sprache

Der MSD Sprache hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sprache:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Der MSD Lernen hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Lernen:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Hören

Der MSD Hören hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Hören:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) körperliche und motorische Entwicklung

Der MSD körperliche und motorische Entwicklung hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD körperliche und motorische Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sehen

Der MSD Sehen hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sehen:

Beratungsstelle Inklusion im Gebäude des Staatlichen Schulamts

Die Beratungsstelle Inklusion berät Eltern und Schüler über den Notenschutz und hilft dabei, einen Antrag zu stellen.

Beratungsstelle Inklusion am
Staatlichen Schulamt in der Stadt Nürnberg

Lina-Ammon-Straße 28

1. Stock, Zimmer 110

90471 Nürnberg

Telefon 0911 231-10851

<<>>

Öffnungszeiten:

Sprechzeiten:
Montag: 10.00 Uhr bis 12:30 Uhr
Donnerstag: 11.00 Uhr bis 13:30 Uhr


Weiterführende Literatur

Hier finden Sie verschiedene weiterführende Informationen.


Beratungsstellen für Schulbegleitung

Inklusionsbeauftragter der Schule

Der Inklusionsbeauftragte berät Eltern und Schüler zur Schulbegleitung und zur Antragstellung.

Schulpsychologe

Der Schulpsychologe berät Eltern und Schüler zur Schulbegleitung und zur Antragstellung.

Autismus-Ambulanz der Stadtmission Nürnberg e.V. - Hilfe für autistische Menschen und ihre Familien

Die Autismus-Ambulanz bietet Schulbegleitung auf dem Schulweg und im Unterricht.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Autismus

Der MSD Autismus hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Autismus:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Hören

Der MSD Hören hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Hören:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) emotionale und soziale Entwicklung

Der MSD emotionale und soziale Entwicklung hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD emotionale und soziale Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) geistige Entwicklung

Der MSD geistige Entwicklung hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD geistige Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) körperliche und motorische Entwicklung

Der MSD körperliche und motorische Entwicklung hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD körperliche und motorische Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sehen

Der MSD Sehen hilft dabei, einen Antrag zu stellen und erstellt das Sonderpädagogische Gutachten oder den Förderdiagnostischen Bericht. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sehen:

Weiterführende Literatur

Hier finden Sie verschiedene weiterführende Informationen.


Leistungen für Bildung & Teilhabe in der Stadt Nürnberg (BuT)

Auch Schüler aus Familien mit geringem Einkommen haben ein Recht auf bestmögliche Förderung. Voraussetzung für diese Förderung ist, dass die Familien Sozialleistungen bekommen. Das sind:

  • Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (nach Sozialgesetzbuch II)
  • Kinderzuschlag (Bundeskindergeldgesetz)
  • Wohngeld (Wohngeldgesetz)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialgesetzbuch XII)
  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Für die Gutscheine muss ein Antrag gestellt und der Sozialleistungsbescheid beigefügt werden.
In Nürnberg gibt es zwei Dienstleistungszentren, bei denen man den Antrag stellen kann. An Ihrer Postleitzahl können Sie erkennen, zu welchem Amt für Existenzsicherung Sie gehören (Das steht bei der Adresse).

Für die Postleitzahlbezirke 90402, 90403, 90408, 90409, 90411, 90419, 90425, 90427, 90429, 90431, 90439, 90443, 90449, 90482, 90489, 90491:

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe - Innenstadt

Frauentorgraben 17

90443 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-43 47

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr
Für Berufstätige: Individuelle Terminvereinbarung möglich


Für die Postleitzahlbezirke 90441, 90451, 90453, 90455, 90459, 90461, 90469, 90471, 90473, 90475, 90478, 90480:

Amt für Existenzsicherung und soziale Integration – Sozialamt

Dienstleistungszentrum Bildung und Teilhabe – Langwasser

Reinerzer Straße 12

90473 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-43 47

Zur verschlüsselten Übertragung Ihrer Nachricht:


Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 8.30 bis 12.30 Uhr


Lernförderung

Wenn Schüler in einem oder zwei Fächern Lernprobleme haben, können sie Lernförderung (Nachhilfe) bekommen. Die Schule muss die Lernförderung befürworten. Den Antrag müssen Sie beim zuständigen Amt für Existenzsicherung stellen und die Bescheinigung von der Schule und den Sozialleistungsbescheid beifügen. Sie erhalten dann Gutscheine mit den Adressen von Einrichtungen, in denen Ihr Kind Nachhilfe bekommen kann.

Soziale und kulturelle Teilhabe

Schüler aus Familien mit wenig Einkommen können bei Angeboten der Schule oder von Vereinen in der Freizeit mitmachen. Sie bekommen Gutscheine und geben diese bei den Anbietern ab.
Hierbei geht es um Mitgliedsbeiträge für Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, Unterricht in künstlerischen Fächern wie Tanz, Theater und Musik (auch musikalische Früherziehung), Forscherworkshops, Museumsführungen, Ferienbetreuung, Zeltlager, Sommer- und Pfingstferienprogramme.

Ausflüge und Mittagessen

Kosten für Ausflüge mit der Schule oder Kindertagesstätte werden in voller Höhe übernommen.
Das Mittagessen in der Schule oder dem Kindergarten wird auch in voller Höhe übernommen.

Persönlicher Schulbedarf und Schülerbeförderung

Schüler oder deren Eltern, die Sozialleistungen beziehen, erhalten pro Schuljahr 150 Euro für Schulmaterialien, Kopiergeld usw. In Nürnberg ist für die Kostenfreiheit des Schulwegs bzw. die Kostenerstattung das Referat Schule und Sport zuständig.
Ausführliche Informationen finden Sie hier:


Förderplan

Der Förderplan ist die Grundlage für eine maximale individuelle Förderung eines Schülers mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf. Zuerst wird festgestellt, was das Kind kann und wo die Lernprobleme liegen. Dann werden die Lernziele festgelegt. Danach folgen die Fördermaßnahmen. Zuletzt stellt man fest, ob sich der Schüler verbessert hat.
Der Förderplan ist der Kompass für alle Mitwirkenden (Förderlehrer vom MSD, Lehrer der Allgemeinen Schule, Schulpsychologen, Eltern, evtl. Jugendamt, IPSN, Staatliches Schulamt, ISB usw.), da die sonderpädagogische Förderung eine ganzheitliche Aufgabe ist.

Ansprechpartner für die Erstellung eines Förderplans

Klassenlehrkraft

Die Klassenlehrkraft unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Sie erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert.

Inklusionsbeauftragter der Schule

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Schulhomepage, am "schwarzen Brett" oder Sie erhalten sie im Sekretariat.

Die Inklusionsbeauftragten unterstützen Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Sie erstellen zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert.

Beratungslehrer der Schule

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Schulhomepage, am "schwarzen Brett" oder Sie erhalten sie im Sekretariat.

Die Beratungslehrer unterstützen Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Sie erstellen zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert.

Schulpsychologe

Die Kontaktdaten finden Sie auf der Schulhomepage, am "schwarzen Brett" oder Sie erhalten sie im Sekretariat.

Der Schulpsychologe unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert.

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Autismus

Der MSD Autismus unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Autismus:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sprache

Der MSD Sprache unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sprache:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) mit dem Förderschwerpunkt Lernen

Der MSD Lernen unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Lernen:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Hören

Der MSD Hören unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Hören:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) emotionale und soziale Entwicklung

Der MSD emotionale und soziale Entwicklung unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD emotionale und soziale Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) geistige Entwicklung

Der MSD geistige Entwicklung unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD geistige Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) körperliche und motorische Entwicklung

Der MSD körperliche und motorische Entwicklung unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD körperliche und motorische Entwicklung:

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD) Sehen

Der MSD Sehen unterstützt Schüler mit Lern- oder Verhaltensproblemen. Er erstellt zusammen mit den anderen Pädagogen einen Förderplan. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert. An folgenden Schulen gibt es einen MSD Sehen:

Beratungsstelle Inklusion am Staatlichen Schulamt (nur für Grund- und Mittelschulen)

Die Beratungsstelle Inklusion vermittelt Ansprechpartner. Sie berät bei der Erstellung des Förderplans. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert.

Staatliche Schulberatungsstelle für Mittelfranken

Die staatliche Schulberatungsstelle berät bei der Erstellung des Förderplans. Ziel ist es, dass sich der Schüler verbessert.

Beratungswegweiser Inklusion

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