Allgemeine Informationen
Sie erhalten sonderpädagogischen Förderbedarf in drei Schritten:
Als erstes erfolgt eine Feststellung, welchen Förderbedarf Ihr Kind erhält.
Sie erhalten sonderpädagogischen Förderbedarf in drei Schritten:
Als erstes erfolgt eine Feststellung, welchen Förderbedarf Ihr Kind erhält.
Schulpsychologen:
Diagnostik und Beratung
Weg zum Schulpsychologen über: -Sekretariat -Klassenlehrkraft -Beratungslehrkraft
-schulhausinterne Erziehungshilfe oder direkt.
Inklusionsbeauftragter:
Der Beratungslehrer beobachtet den Unterricht.
Weg zum Inklusionsbeauftragten über: -Sekretariat -Klassenlehrkraft -Beratungslehrkraft -schulhausinterne Erziehungshilfe oder direkt
Mobiler Sonderpädagogischer Dienst (MSD):
Der Förderlehrer vom MSD testet, ob ein Schüler sonderpädagogischen Förderbedarf hat: Er spricht mit dem Schüler, er beobachtet den Schüler im Unterricht, er gibt ihm Fragebögen und Intelligenztests. Danach schreibt der Förderlehrer einen förderdiagnostischen Bericht und ein sonderpädagogisches Gutachten. Im Bericht und im Gutachten steht geschrieben, wie der Zustand des Schülers ist und welche Hilfe der Schüler braucht.
An folgenden Schulen ist ein mobiler sonderpädagogischer Dienst ansässig:
Als zweites und drittes benötigen Sie einen förderdiagnostischen Bericht und ein sonderpädagogisches Gutachten. Diese sind notwendig, damit ihr Kind eine sonderpädagogische Förderung bekommt. Folgendes können Sie danach beantragen: Nachteilsausgleich, Hilfestellung, Notenschutz und Schulbegleitung.
Das Sonderpädagogische Gutachten ist auch notwendig, wenn Ihr Kind zum zweiten Mal die Grundschule einer allgemeinen Schule nicht besuchen kann. Der MSD schreibt das Sonderpädagogische Gutachten.
Sie erhalten in allen Bereichen eine Beratung.