Schülerbeförderung

Schülerbeförderung

Im Gesetz Schulwegkostenfreiheitsgesetz (SchKfrG) steht, dass der Schulweg für beeinträchtigte Schüler kostenfrei ist.
Die Kosten für den Weg in die Schule (Bus, U-Bahn, Straßenbahn, usw.) zahlt die Stadt Nürnberg Referat für Schule und Sport für die Schüler mit Behinderungen. Hierfür muss man einen Schwerbehindertenausweis oder ein Ärztliches Attest vorlegen.

Schülerbeförderung

Beratung und Unterstützung bei Fragen der Finanzierung und Beantragung der Schülerbeförderung

Schülerbeförderung Stadt Nürnberg Referat für Schule und Sport

Hauptmarkt 18

1. Stock/ Zi. 112 -114

90403 Nürnberg

Telefon 0911 - 231 11400

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