Nürnberger Kinder in Kindertageseinrichtungen anderer Kommunen – Gastkinder

Nürnberger Gastkinder in Kitas anderer Kommunen

Nürnberger Gastkinder sind Kinder, die in Nürnberg wohnen, aber in einer anderen Kommune, wie z.B. Erlangen, Fürth oder Schwabach eine Kindertageseinrichtung besuchen.

Nach § 5 SGB VIII (Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfe) haben Eltern ein sogenanntes Wunsch- und Wahlrecht. Demzufolge können sie zwischen Einrichtungen und Diensten verschiedener Träger wählen. Ihrer Wahl bzw. ihren Wünschen soll entsprochen werden, sofern dies nicht mit unverhältnismäßigen Mehrkosten verbunden ist. In diesem Zusammenhang steht es Eltern grundsätzlich frei zu wählen, welche Kindertageseinrichtung ihr Kind besuchen soll - auch unabhängig vom Wohnort des Kindes. Voraussetzung ist, dass die gewählte Kindertageseinrichtung einer Aufnahme zustimmt.


Antragstellung für Kitas aus anderen Kommunen

Eltern, die ihr Kind in Kindertageseinrichtungen außerhalb Nürnbergs, z.B. an ihrem Arbeitsplatz unterbringen möchten, können dies ohne Antrag beim Jugendamt vornehmen. Für die weiteren verwaltungsrechtlichen Schritte nach Aufnahme des Kindes ist die jeweiligen Einrichtung zuständig. Diese meldet das Nürnberger Gastkind beim Jugendamt an und beantragt kindbezogene Förderung nach den gesetzlichen Vorgaben. Diese Vorgehensweise gilt auch dann, wenn eine Familie nach Nürnberg umzieht, das Kind aber weiterhin in der bisherigen Kindertageseinrichtung weiter betreut wird.

Für Kinder aus anderen Kommunen, die Nürnberger Kindertageseinrichtungen besuchen sollen, gelten die Regelungen und Verfahrensweisen entsprechend. In ihrem Fall meldet die Einrichtung das Gastkind bei dessen Heimatkommune und beantragt dort die jeweilige Förderung.

Informationen für Kindertageseinrichtungen, die Nürnberger Gastkinder aufnehmen:


Formular für die Gastkindmeldung


Kontakt

Stadt Nürnberg - Jugendamt


Frau Alina Hübner

Projektplanung und Gastkinder


Telefon 09 11 / 2 31-1 06 72

Telefax 09 11 / 2 31-1 02 45

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