Nürnberg versteht Kinder und Jugendliche als eigenständige Persönlichkeiten mit verbindlichen Rechten. Die UN-Kinderrechtskonvention bildet dafür die Grundlage: Sie garantiert jungen Menschen Schutz, gute Entwicklungs- und Förderbedingungen sowie das Recht, bei allen Fragen, die ihre Lebenswelten betreffen, mitzubestimmen.
Für Nürnberg bedeutet das: Kinder und Jugendliche werden aktiv in Entscheidungen einbezogen, ihre Lebensbedingungen werden kontinuierlich verbessert und ihre Anliegen finden in Politik und Gesellschaft Gehör. Dieser Anspruch prägt das kommunale Handeln und ist ein zentraler Bestandteil einer kinder- und jugendgerechten Stadtentwicklung.
Die Umsetzung der Kinder- und Jugendrechte ist eine gemeinsame Aufgabe. Verwaltung, Politik, Schulen, Vereine, freie Träger, Familien und die jungen Menschen selbst tragen gemeinsam dazu bei, dass Kinder und Jugendliche in Nürnberg gut aufwachsen können. Nur im Zusammenspiel all dieser Akteurinnen und Akteure können Rechte wirksam werden.
Damit diese Rechte nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Alltag Wirkung entfalten, gibt es in Nürnberg verbindliche Leitlinien. Insbesondere die Leitlinie „Die Rechte von Kindern und Jugendlichen umsetzen“ ist im Orientierungsrahmen des Referats für Jugend, Soziales und Familie verankert und bildet die Grundlage dafür, dass Beteiligung, Schutz und Förderung junger Menschen in allen Bereichen konsequent mitgedacht und umgesetzt werden.

Video: Kindeswohl im Verwaltungshandeln erklärt
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