Kinder und Jugendliche sind Expertinnen und Experten ihrer Lebenswelt. Sie erleben öffentliche Räume, wie Wege, Plätze, sowie Spielflächen- und Aufenthaltsorte anders als Erwachsene. Deshalb müssen ihre Perspektiven gezielt erfragt werden. Sie nutzen Räume selbstständig und kreativ und haben eigene Anforderungen an Sicherheit und Aufenthaltsqualität. Ihre Sichtweisen eröffnen wichtige neue Perspektiven auf Planungen und helfen, Fehlentwicklungen früh zu vermeiden.
Beteiligung ist für junge Menschen ein wesentliches demokratisches Lernfeld. Sie erfahren Selbstwirksamkeit, stärken ihre sozialen und kommunikativen Kompetenzen und übernehmen Verantwortung. Wer früh erlebt, dass die eigene Meinung zählt, entwickelt Vertrauen in demokratische Prozesse. Beteiligung bedeutet Mitdenken, Mitreden und Mitgestalten und trägt zu lebendigen, nachhaltigen und gerechten Stadträumen bei.
In Nürnberg ist Beteiligung fester Bestandteil moderner, dialogorientierter, transparenter und altersgerechter Stadtentwicklung.
Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist rechtlich und normativ fundiert. Zentrale Grundlage bildet die UN-Kinderrechtskonvention, insbesondere die Artikel 3 und Artikel 12. Das Kindeswohlprinzip, welches im Artikel 3 festgehalten ist, schreibt vor, dass das Wohl der Kinder und Jugendlichen bei allen sie betreffenden Maßnahmen (insbesondere, aber nicht ausschließlich: Stadtplanung, Umwelt, Schule, Kinder- und Jugendarbeit) vorrangig zu berücksichtigen ist. Im Artikel 12 ist das Recht jedes Kindes auf Beteiligung in allen das Kind betreffenden Angelegenheiten festgeschrieben. Dieses Beteiligungsrecht ist völkerrechtlich verbindlich und gilt auch auf kommunaler Ebene.
Auf nationaler Ebene wird dieses Recht unter anderem durch das Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfe), § 8, konkretisiert. Hier wird die Beteiligung junger Menschen an sie betreffenden Entscheidungen ausdrücklich gefordert. Darüber hinaus sieht das Baugesetzbuch (§ 3 BauGB) die Beteiligung der Öffentlichkeit in Planungsprozessen vor – ein Rahmen, der gezielt auch auf junge Zielgruppen ausgeweitet werden kann und soll.
Kinder- und Jugendbeteiligung wirkt individuell, gesellschaftlich und planerisch zugleich. Junge Menschen erleben Selbstwirksamkeit, entwickeln demokratische Kompetenzen und ein Bewusstsein für ihr Lebensumfeld. Beteiligung stärkt Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsübernahme und gemeinschaftliches Denken.
Für Verwaltung und Stadtplanung bedeutet die Einbindung junger Perspektiven wichtige Mehrwerte. Kinder und Jugendliche nutzen Stadträume intensiv und oft anders als Erwachsene. Ihre Rückmeldungen geben praxisnahe Hinweise zu Sicherheit, Erreichbarkeit, Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit. So entstehen alltagsnähere, inklusivere und sinnvollere Planungen.
Beteiligung stärkt die Identifikation mit der Stadt. Wer erlebt, dass die eigene Meinung zählt, entwickelt Vertrauen in Demokratie und Engagement für das Gemeinwesen. In Nürnberg gilt Kinder- und Jugendbeteiligung daher als Investition in soziale Nachhaltigkeit, demokratische Kultur und lebenswerte Stadträume.
Kinder- und Jugendanhörung zum Integrierten Stadtentwicklungskonzept Altstadt
Im Rahmen der Fortschreibung des Integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK) Altstadt wurde 2025 eine Kinderbeteiligung durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligung der Kinder fließen in die einzelnen Handlungsfelder des INSEKs ein.
Kinder- und Jugendanhörung zum Stadtquartier Annapark
Für das Stadterneuerungsgebiet Quartier Annapark wurde 2024 eine kombinierte Kinder- und Jugendanhörung durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sind in die Zielformulierungen des Stadterneuerungsgebiets eingeflossen.
Kinder- und Jugendanhörung zum Stadtquartier Langwasser
Für das Stadterneuerungsgebiet Quartier Langwasser wurde 2024 eine kombinierte Kinder- und Jugendanhörung durchgeführt. Die Ergebnisse der Beteiligung der Kinder und Jugendlichen sind in die Zielformulierungen des Stadterneuerungsgebiets eingeflossen.
