Parkplätze und Tickets
Digital parken an der Meistersingerhalle
Ab dem 01. Juli 2024 gibt es auf dem kleinen und dem großen Parkplatz an der Meistersingerhalle ein neues digitales Parkraummanagementsystem. Die nutzerfreundliche Lösung funktioniert schranken- sowie ticketlos. Sie berechnet die Parkdauer automatisch mittels datenschutzkonformer Kennzeichenerkennung an Ein- und Ausfahrt. Für die Bezahlung geben Parkende ihr Kennzeichen an den Touchscreen-gesteuerten Automaten ein. Alternativ können Parkaufenthalte per Parking-App oder bis zu 24 Stunden nach Verlassen der Parkfläche online bezahlt werden.
Preistarife Meistersingerhalle
Freiparkdauer 30 Minuten
Preis
kostenfrei
Kurzparktarif 2 Stunden
2,00 €
Veranstaltungsticket / Tagesticket
5,00 €
Tagesticket Bus / LKW
15,00 €
Parkticket vorab online bezahlen
Sie haben nun auch die Möglichkeit bereits vor Ihrem Besuch bequem von zuhause aus Ihr Parkticket online zu lösen und direkt zu bezahlen. Vor Ort können Sie dann schnell und einfach ein- und ausfahren. Bitte klicken Sie auf den unten stehenden Link und wählen Sie zwischen kleinen und großen Parkplatz an der Meistersingerhalle:
Bezahlmöglichkeiten am Automaten
An allen Automaten kann mit Münzgeld (Münzgeldwechsler) sowie mit EC-Karte, Visa und Maestro bezahlt werden. Eine Bezahlung mit Scheinen oder Kreditkarten (American Express, Diner´s Club etc.) ist leider nicht möglich.
Alle Parkplätze für gehbehinderte Gäste sind kostenfrei. Bitte wenden Sie sich zur Freischaltung Ihres Kennzeichnes mit entsprechendem Nachweis (blauer Behindertenparkausweis) an unser Sicherheitspersonal am Foyereingang oder an unsere Pforte am Bühneneingang.
Für alle Spazierende im Naherholungsgebiet Luitpoldhain gibt es nun auch ein Kurzparkticket, es muss nicht wie bislang ein Tagesticket gelöst werden.
Weiterhin haben unsere Gäste und insbesondere Abonnement-Konzertbesucher ab September 2024 die Möglichkeit, bereits Tage oder Wochen im Voraus Parktickets bequem von zuhause aus online zu buchen. Nähere Infos dazu folgen auf dieser Seite im Laufe der kommenden Wochen.
Das digitale, schrankenlose Parkraumbewirtschaftungssystem von Peter Park funktioniert ohne Schranken und Tickets. Das vermeidet Rückstau an der Ein- und Ausfahrt und schafft ein bequemes und nahtloses Parkerlebnis für Besucher. Durch den Wegfall von Einzeltickets wird zudem Papier eingespart und Müll vermieden. Die Parkenden bezahlen stattdessen unter Angabe ihres Kennzeichens per App, online oder am Automaten vor den Eingängen.
Die eingesetzten Scanner und Kassenautomaten stammen vom Systemhaus für digitales, schrankenloses Parkraummanagement, Peter Park System GmbH. Die Abwicklung auf der Parkfläche übernimmt die Mobility Hub Parkservice GmbH. Letztere wird für alle Rückfragen rund um das Parken seitens Parkender zur Verfügung stehen. Kontaktdetails können der aushängenden Hinweisbeschilderung entnommen werden.
Schrankenloses Parken – Funktionsweise und Wissenswertes für Parkende:
Beim Ein- und Ausfahren wird das Kennzeichen des Fahrzeugs mithilfe eines Scanners gelesen und automatisch die Parkdauer ermittelt. Die Kassenautomaten lassen sich schnell und einfach bedienen und bieten umfangreiche Zahlungsmöglichkeiten mit Bargeld und Karte sowie per Apple und Google Pay (NFC). Alternativ können Nutzer mit der App Paybyphone oder online bezahlen. Der zu begleichende Betrag beschränkt sich auf die tatsächlich geparkte Verweildauer. Ausgehängte Beschilderung erinnert daran, das Bezahlen nicht zu vergessen.
Ist der Zahlungsvorgang abgeschlossen, kann die Fläche mit dem Fahrzeug nahtlos und ohne Anhalten verlassen werden.
Welche Daten werden erfasst?
Eine Bildaufnahme des Fahrzeug-Kennzeichens sowie eine Textdatei mit Zeit- und Datumsstempel zur Ermittlung der Parkdauer werden festgehalten.
Es findet ausdrücklich keine Video-Aufzeichnung statt. Es wird auch kein öffentlicher Grund erfasst. Das Lesen des Kennzeichens erfolgt gemäß Art 6 Abs. 1 lit. b und f DSGVO.
Bei der Einfahrt wird nur das Kennzeichen erfasst. Es ist dabei nicht erkennbar, wer der Fahrzeugführer ist. Lediglich im Fall eines Parkverstoßes kann ausschließlich durch die Parkplatz-Betreibenden über eine Abfrage beim Kraftfahrtbundesamt die Ermittlung der Halterdaten erfolgen, die zu diesem Zweck temporär in Deutschland gespeichert werden. Liegt kein Parkverstoß vor, werden die Daten über Ein- und Ausfahrt automatisch gelöscht.