Doppik

Zum 1. Januar 2005 hat sich die Stadt Nürnberg als erste deutsche Großstadt von der Kameralistik verabschiedet und auf ein kaufmännisches Buchführungssystem, die Doppik (Doppelte Buchführung in Konten Soll und Haben) umgestellt. Dies bedeutete ein Abrücken von der reinen Darstellung des Geldverbrauchs zugunsten einer Rechnungslegung mit höherer Systemtransparenz.

Die doppische Logik bildet den Ressourcenverbrauch durch die periodengerechte Gegenüberstellung von Aufwendungen und Erträgen ab. Das schließt den Ausweis nicht zahlungswirksamer Größen wie Abschreibungen und Pensionsrückstellungen ein.

Drei-Komponenten-Modell

Das neue doppische Haushaltswesen besteht aus einer Drei-Komponenten-Rechnung mit

  • Vermögensrechnung (Bilanz),
  • Ergebnisrechnung (entspricht Gewinn- und Verlustrechnung)
  • und Finanzrechnung.

Gesamtergebnis- und Gesamtfinanzhaushalt sind an die Stelle der kameralen Gliederung in Verwaltungs- und Vermögenshaushalt getreten. In Ergänzung hierzu dokumentiert die Vermögensrechnung die Veränderung des städtischen Vermögens und dessen Finanzierung durch Eigen- bzw. Fremdkapital.

Der Ergebnisplan fungiert als Basis für die Ergebnisrechnung. Hier wird die Veränderung des Ressourcenbestandes durch Erfassung der Erträge und Aufwendungen ebenso dokumentiert wie die Gesamtheit der Ertrags- bzw. Aufwandsermächtigungen für das Haushaltsjahr.

Die ordentlichen Erträge setzen sich zusammen aus

  • Steuern
  • Erträgen, zum Beispiel aus Zuweisungen und Zuschüssen, Kostenerstattungen und Kostenumlagen, sonstigen Transfers und sonstigen ordentlichen Erträgen,
  • Leistungsentgelten öffentlich-rechtlicher sowie privatrechtlicher Herkunft
  • und aktivierten Eigenleistungen.

Zu den ordentlichen Aufwendungen zählen

  • Personalaufwendungen (aktiv/ passiv)
  • Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen
  • Transferaufwendungen
  • sonstige ordentliche Aufwendungen
  • Abschreibungen

Der Finanzplan bzw. die Finanzrechnung dient der Dokumentation aller Einzahlungs- und Auszahlungsvorgänge im Plan bzw. Ist. Hier findet man die zahlungswirksamen Vorgänge aus laufender Verwaltungs-, Investitions- und Finanzierungstätigkeit für das Haushaltsjahr sowie sonstige nicht ergebniswirksame Ein- und Auszahlungen abgebildet.

Zu den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit gehören:

  • Steuern
  • Leistungsentgelte (öffentlich-rechtliche wie auch privatrechtliche)
  • Zinsen und Rückflüsse von Darlehen
  • Einzahlungen aus Zuweisungen und Zuschüssen, sonstigen Transfers, Kostenerstattungen sowie sonstige Einzahlungen

Unter Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit versteht man:

  • Personalauszahlungen
  • Versorgungsauszahlungen
  • Auszahlungen für Sach- und Dienstleistungen
  • Transferauszahlungen
  • Zinsen und die Gewährung von Darlehen
  • sonstige Auszahlungen

Beim Cashflow aus Investitionstätigkeit der Stadt werden die Einzahlungen aus Investitionszuweisungen und –zuschüssen, aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen oder aus dem Verkauf von Finanzanlagen den Auszahlungen für eigene Investitionen, von Zuwendungen für Investitionen Dritter oder aus dem Erwerb von Finanzanlagen gegenübergestellt.

Unter dem Cashflow aus Finanzierungstätigkeit werden Einzahlungen aus der Aufnahme von Investitionskrediten bzw. Auszahlungen für die Tilgung von Krediten für Investitionen zusammengefasst.

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