Einnahmen

Das kommunale Selbstverwaltungsrecht gesteht den Gemeinden weitgehende Autonomie in politischen, rechtlichen und wirtschaftlichen Fragen zu. Gleichzeitig verbindet sich damit die Pflicht zur Erfüllung aller Aufgaben, die im Rahmen der öffentlichen Daseinsvorsorge anfallen.

Von diesen Leistungen profitieren alle Bürgerinnen und Bürger. Die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, die Förderung der städtischen Infrastruktur, die Koordination sozialer Leistungen, die Kulturförderung und nicht zuletzt das reibungslose Funktionieren der Verwaltung dienen dem Allgemeinwohl.

Steuern sind der individuelle Beitrag, den der Einzelne dafür zu entrichten hat. Der weitere finanzielle Bedarf der Kommunen speist sich aus Steuerbeteiligungen und Schlüsselzuweisungen; zusätzliche Finanzquellen sind Gebühren, Abgaben und sonstige Einnahmen.

Für die Erhebung gemeindlicher Einnahmen aus öffentlich-rechtlichen Leistungen liefert das bayerische Kommunalabgabengesetz die wesentliche Rechtsgrundlage.

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