Verschuldung

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Grundsätze der Einnahmenbeschaffung

Die Städte und Gemeinden haben ihre Haushalte so zu führen, dass die kommunalen Aufgaben nachhaltig und auf Dauer erfüllt werden können. Die Beschaffung der dafür erforderlichen Mittel erfolgt strikt nach dem Rangordnungsprinzip der bayerischen Gemeindeordnung. Demnach sind Ausgaben vorrangig aus Leistungsentgelten, aus sonstigen Einnahmen sowie aus Steuern zu bestreiten. Kredite dagegen kommen nur unter besonderen Voraussetzungen zur Finanzierung in Frage. Sie dürfen lediglich zu Investitionszwecken aufgenommen werden und nur dann, wenn die Kommune nicht über angesparte Mittel oder Überschüsse verfügt.

Diese Investitionen, zum Beispiel in die Kinderbetreuung, in den Bildungssektor oder in die Verbesserung der Infrastruktur, machen Jahr für Jahr einen erheblichen Teil im kommunalen Haushaltsentwurf aus.

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