Kulturgroßprojekte

Die Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte

Die als Stab unmittelbar im Planungs- und Baureferat eingerichtete Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte ist mit allen baulichen Fragestellungen und im Besonderen mit der operativen Projektleitung für die Umsetzung der Kulturgroßbauprojekte der Stadt Nürnberg betraut. Dabei handelt es sich um den Neubau des Konzerthauses mit Außenanlagen an der Meistersingerhalle, das Bauvorhaben Opernhaus einschließlich der erforderlichen Ausweichspielstätte für den Interimsbetrieb des Staatstheaters sowie die Generalsanierung der Meistersingerhalle.

Aufgrund des Beschlusses des Stadtrates vom 25. Juli 2018 setzt die Projektbaudienststelle die Vorhaben unter Anwendung des Zustimmungsverfahrens nach Art. 73 Abs. 5 BayBO (Bauaufsichtliche Zustimmung) um. Sie ist die zentrale Beschaffungsstelle für alle Kulturgroßbauprojekte der Stadt Nürnberg und als solche Vergabestelle für alle erforderlichen Dienst-, Liefer- und Bauleistungen.

Die Leitung der Projektbaudienststelle nimmt zusammen mit dem Bauherrenvertreter für die Kulturgroßbauprojekte der Stadt Nürnberg im Geschäftsbereich Kultur der Bürgermeisterin die Projektbauherrnschaft für die Kulturgroßbauprojekte der Stadt Nürnberg wahr.

Konzerthaus

Am 29. Juli 2015 hat der Stadtrat den Standort "Meistersingerhalle" als Standort für den Neubau eines Konzerthauses festgelegt und die Verwaltung damit beauftragt, für das Gesamtprojekt „Konzertsaal, Interimsspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg, Generalsanierung Opernhaus und Meistersingerhalle mit entsprechender Nutzung für Tagungen und Kongresse im mittleren Segment“ eine auf das Gesamtvorhaben hin wirtschaftlich optimierte Prozess- und Bauplanung zu erarbeiten und ein Bauleitplanänderungsverfahren einzuleiten. In seiner Sitzung am 26. Juli 2017 hat der Stadtrat einstimmig die Fläche zwischen Münchener Straße und Meistersingerhalle, den sogenannten „Kleinen Parkplatz“, als Baufeld für das neue Konzerthaus festgelegt und der Verwaltung den Auftrag erteilt, einen zweiphasigen, offenen Realisierungswettbewerb durchzuführen. Die Architekten, deren Entwurf am 20. April 2018 siegreich aus diesem Wettbewerb hervorgegangen ist, wurden mit Planungsleistungen stufenweise beauftragt. Daneben hat die Verwaltung in Vergabeverfahren rund 20 Fachplaner und Berater ausgewählt und gleichfalls stufenweise beauftragt; einen Sonderfall stellt dabei der Auftrag für eine Konzertsaalorgel dar, der gemäß Beschluss des Stadtrats vom 18. Dezember 2019 vollständig vergeben wurde.

Im Herbst 2020 wurde die Entwurfsplanung, Leistungsphase 3 gemäß der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI), weitgehend abgeschlossen und parallel dazu die Genehmigungsplanung vorangetrieben. Die vorläufige Kostenberechnung beläuft sich auf 197.813.553 Euro, Stand: 6.Oktober 2020. Der Freistaat Bayern sagte eine Förderung im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs (FAG) in Höhe von 75% der zuwendungsfähigen Kosten (circa 129 Millionen Euro) zu. Das bei der Stadt Nürnberg verbleibende Delta in Höhe von gut 72 Millionen Euro ist in der gegenwärtigen Haushaltssituation nicht finanzierbar. Das Projekt Konzerthaus Nürnberg unterfällt mit Beschluss des Stadtrates vom 16. Dezember 2020 einem Moratorium; die Planungen wurden mit Abschluss der bereits vergebenen Genehmigungsplanung, Leistungsphase 4 gem. HOAI, eingestellt und darüberhinausgehende Leistungen nicht beauftragt.

Konzertsaal Außenansicht

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Planungsstand Oktober 2019: Das Konzerthaus von der Schultheißallee aus gesehen.

Konzertsaal Foyer

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Planungsstand Oktober 2019: Das Foyer im neuen Konzerthaus.

Konzertsaal im Konzerthaus

Planungsstand Oktober 2019: Der Konzertsaal im neuen Konzerthaus.


Opernhaus

Es wird derzeit davon ausgegangen, dass das Opernhaus am Richard-Wagner-Platz nur noch bis zum Ende der Spielzeit 2024/2025 genutzt werden kann. Im Vorfeld des eigentlichen Bauvorhabens Opernhaus wurde ein Nutzerbedarfsprogramm erarbeitet und der Opernhaus-Kommission des Stadtrates vorgelegt.

Das Nutzerbedarfsprogramm definiert einerseits die Notwendigkeiten der Bauaufgabe und ihren Umfang, und formuliert andererseits die individuellen Anforderungen des Staatstheaters als Nutzer des städtischen Gebäudes. Plausibilisiert durch qualitative Interviews mit allen Abteilungen des Staatstheaters und fachlich unterstützt durch einen Projektentwickler sowie durch externe Fachplaner wurden vor allem der Raumbedarf (z. B. Flächen- und Funktionsbeziehungen, Arbeitsplätze), organisatorische und betriebliche Erfordernisse (z. B. Bühnen- und Magazinflächen, Logistik) sowie die technischen und gesetzlichen Rahmenbedingungen (z. B. Brand- und Arbeitsschutz) benannt. In einem eigenen Verfahren wurde dabei der zentrale Themenbereich „Akustik und Kernfunktionen“ bearbeitet.

Der externe Projektentwickler hat mit einem „Testentwurf“, der bewusst kein architektonischer Entwurf ist, die grundsätzliche Möglichkeit einer Umsetzbarkeit der Nutzerbedarfe am Standort Richard-Wagner-Platz geprüft. Grundlage seiner Arbeit war unter anderem ein detailliertes Raum- und Funktionsprogramm, das raum- und flächengenau den baulichen Bestand mit den im Nutzerbedarfsprogramm formulierten Bedarfen in Beziehung gebracht und abgeglichen hat.

Das vorliegende Nutzerbedarfsprogramm und der Testentwurf stellen insofern einen ersten Abschluss der Bedarfsplanung und der „Leistungsphase null“ dar. Sie dienen allen Projektbeteiligten als Diskussionsgrundlage und gemeinsame Basis für die Bearbeitung der nun folgenden Prozessschritte, die in einen Beschluss im Rat und in die Ausschreibung der Planungsleistungen in einem geeigneten Verfahren münden sollen.

Ein wesentlicher Teil dieses Prozesses ist die „Erste Lesung“ der vorliegenden Unterlagen in der Opernhaus-Kommission. Ziel ist es insbesondere, Anmerkungen der Kommissionmitglieder zu den vorliegenden Unterlagen zu hören sowie inhaltliche Wünsche und Anregungen aufzunehmen und im Rahmen einer Vertiefungsphase ins Nutzerbedarfsprogramm einzuarbeiten. Ziel dieser Vertiefungsphase ist die Konsolidierung des Nutzerbedarfsprogramms und dabei insbesondere die (auch politische) Bearbeitung dreier wesentlicher Themen:

1. Städtebauliche, stadträumliche und stadtgesellschaftliche Fragestellungen im
Kontext eines Bauvorhabens Opernhaus

2. Fragestellungen zur baulichen Umsetzung betrieblicher Erfordernisse (Logistikachse zwischen Opern und Schauspielhaus mit Anlieferung, Magazin, Bühnen- und Probeflächen)

3. Publikumsbereiche im „Vorderhaus“ (Zuschauersaal). Ein konsolidiertes Nutzerbedarfsprogramm soll dann dem Stiftungsrat des Staatstheaters und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorgelegt werden.


Ausweichspielstätte (Operninterim)

Ausgehend von der Annahme, dass das Opernhaus am Standort Richard-Wagner-Platz saniert wird, um nach Abschluss der Sanierung wieder als Opernhaus zu dienen, ist während der Umsetzung des Bauvorhabens Opernhaus für die Sparten Musik- und Tanztheater des Staatstheaters Nürnberg für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren eine Ausweichspielstätte erforderlich. Auch alle weiteren, am Standort Richard-Wagner-Platz durch die Baumaßnahmen verdrängten Funktionen müssen verlagert werden.

In der Opernhaus-Kommission wurde eine von der Stiftung Staatstheater Nürnberg in Abstimmung mit der Verwaltung erarbeitete „Betriebsbeschreibung für einen Interimsstandort des Staatstheaters Nürnberg für die Sparten Musiktheater und Ballett“ vorgelegt. Sie „benennt und kontextualisiert die erforderlichen Flächenbedarfe, die an einem Interimsstandort (…) für einen Zeitraum von geschätzt zehn Jahren verfügbar sein müssen, um den nahtlosen Fortbetrieb der Sparten Musiktheater und Ballett des Staatstheaters Nürnberg zu sichern. Dabei müssen geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um den künstlerischen Auftrag als größtes Mehrspartenhaus Bayerns fortzuführen.“

Die „Betriebsbeschreibung“ formuliert damit die grundsätzlichen Bedarfe jeder Ausweichspielstätte, unabhängig vom Standort oder vom Verfahren ihrer Beschaffung, Ertüchtigung oder Bereitstellung. Das Dokument benennt die grundsätzlichen Bedarfe des Staatstheaters. Gleichwohl ist „der ausgewiesene Flächenbedarf (…) abhängig von der Festlegung der Abbruchkante innerhalb des bereits sanierten Schauspielhauses und dem Opernhaus sowie der Anordnung der Flächen in der Interimsspielstätte und muss im Rahmen der Planungsphase geprüft und ggf. aktualisiert werden.“ Über eine planerisch sinnvolle und betrieblich funktionale Abbruchkante wurden im Rahmen der laufenden Vorbereitungen des Bauvorhabens Opernhaus erste Annahmen getroffen; ihre fortlaufenden Plausibilisierungen sind Bestandteil des weiteren Planungsprozesses.

Die Betriebsbeschreibung und im Besonderen die Flächenbedarfe müssen darüber hinaus bei Umsetzung in einem – stets individuellen – Bestandsgebäude unter Berücksichtigung der jeweiligen Gegebenheiten, zum Beispiel Lage, Höhe und Stützenfreiheit von Räumen, und der daraus resultierenden Möglichkeiten einer sinnfälligen funktionalen An- und Zuordnung einzelner Bereiche auf das jeweilige konkrete Bestandsgebäude adaptiert und fortgeschrieben werden.

Für die Umsetzung der Ausweichspielstätte bestehen drei grundsätzliche Optionen:

• Ein von der Stiftungs Staatstheater Nürnberg durchgeführtes Interessenbekundungsverfahren zur Markterkundung richtete sich an alle interessierten Investoren und Immobilieneigentümer geeigneter Objekte in Nürnberg.

• Von der NürnbergMesse besteht der Vorschlag für die Teilnutzung einer Messehalle in Verbindung mit einem zusätzlich zu errichtenden Gebäude.

• Die Umsetzung in der stadteigenen Immobilie Kongresshalle auf dem ehemaligen Reichsparteitagsgelände.

Für die potentielle Unterbringung der Ausweichspielstätte in der Kongresshalle wurde eine Machbarkeitsstudie erstellt, die die Nutzbarkeit der Kongresshalle als Ausweichspielstätte bestätigt und die bereits vorliegende Untersuchung zu einer möglichen Nutzung von vier der sechzehn Sektoren des Rundbaus als Ateliers, Probe- und Aufführungsräume um weitere sechs Segmente ergänzt. Der Schwerpunkt der durchgeführten Untersuchungen lag auf bau-/technischen Aspekten als Fachbeitrag zu einer gesondert zu führenden, weiterreichenden Diskussion, die die historische Besonderheit des Ortes und im Besonderen die Belange der Erinnerungskultur umfasst. Dabei wurde der unbedingte Erhalt des rohen Charakters der Innenräume und der Fassaden zum „Innenhof“ verfolgt. Ziel ist ein „erschlossener Rohbau“ mit möglichst wenigen und untergeordneten ergänzenden Ein- und Ausbauten. Die wenigen erhaltenen Oberflächengestaltungen aus den Jahren 1944 (Wandbilder von Luftwaffenhelfern), 1949 (Deutsche Bauausstellung) und 1950 (Schau „900 Jahre Nürnberg“) sollen konserviert und erhalten werden und die Nachkriegsnutzungen (Firma Quelle) ablesbar bleiben. Der „Innenhof“ soll in seiner Funktion als zentraler erinnerungskultureller Ort durch die Rücknahme störender Einbauten gestärkt werden, wobei sich der mögliche Ergänzungsbau eines Operninterims unterordnen und nicht in Konkurrenz zum Domenig’schen Pfahl im nördlichen Kopfbau treten sollte.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege und die untere Denkmalschutzbehörde haben zu einer möglichen Nutzung als Ausweichspielstätte Zustimmung signalisiert.


Meistersingerhalle

Mit Blick auf den Konzerthausneubau unmittelbar neben der Meistersingerhalle und die – ohne Konzerthausneubau nicht mehr umsetzbare – Option ihrer Nutzung als Ausweichspielstätte im Rahmen des Bauvorhabens Opernhaus wurden in den letzten Jahren bauliche Maßnahmen zurückgestellt. Der Stopp der Konzerthausplanungen und die dadurch bedingten grundsätzlich veränderten Überlegungen zum Operninterim haben nun zur Folge, dass die Meistersingerhalle weiterhin der einzige Ort in Nürnberg für das „alltägliche“ Angebot an Showproduktionen und Orchesterkonzerten sein wird. Auch Tagungen und Kongresse im mittleren Segment werden bis auf Weiteres nur dort stattfinden können. Für viele weitere Veranstaltungen bleibt die Meistersingerhalle darüber hinaus in ihrer Funktion als Stadthalle erhalten.

Nachdem zahlreiche Bereiche in den letzten Jahren bereits saniert und ertüchtigt wurden, müssen die noch ausstehenden Maßnahmen abschnittsweise so auf einzelne Baumaßnahmen verteilt werden, dass eine lange Schließzeit der Meistersingerhalle vermieden werden kann.


Planungs- und Baureferat
Projektbaudienststelle Kulturgroßbauprojekte

Bauhof 9

90402 Nürnberg

Telefon 09 11 / 2 31-1 48 83

Telefax 09 11 / 2 31-56 30

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