Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Planungs- und Baureferat

Energie

Nürnberg soll CO2-neutral werden. Da Wärme sowohl in Nürnberg als auch im gesamtdeutschen Raum mehr als 50 Prozent des Energieverbrauchs ausmacht, hat die Bundesregierung am 17. November 2023 das Gesetz für die Wärmeplanung und Dekarbonisierung der Wärmenetze (WPG) beschlossen. Demnach müssen alle großen Kommunen bis spätestens Juli 2026 einen Kommunalen Wärmeplan vorlegen. Die Stadt Nürnberg hat ihren Wärmeplan am 4. Juni 2025 beschlossen.

Kommunale Wärmeplanung

In der Energiewende ist die Dekarbonisierung der Wärmeversorgung derzeit noch eine große Herausforderung. Die kommunale Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument, um die Wärmewende lokal voranzubringen.

Die „Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung“ ist in Nürnberg eingebettet in die parallellaufenden Prozesse zur Erstellung des integrierten Klimaschutzkonzepts (IKSK) der Stadt Nürnberg und die Erstellung des Transformationsplans für die Fernwärmeversorgung durch die N-ERGIE (Transformationsplan Fernwärme N-ERGIE).

Wie sieht die kommunale Wärmeplanung aus und was bedeutet sie für uns?

Diese Frage haben wir am Montag, den 23. Juni 2025 beantwortet: Bei unserer Infoveranstaltung stellten wir die Ergebnisse der kommunalen Wärmeplanung vor.
Die Aufzeichnung der Veranstaltung steht nun zur Verfügung und kann jederzeit angesehen werden:

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Fernwärmegebiete

Der Ausbau des Fernwärmenetzes erfolgt sowohl durch dessen Verdichtung, als auch durch die Erweiterung auf bisher unerschlossene Gebiete. Er ist unter anderem abhängig vom Wärmebedarf, der Nähe zum vorhandenen Netz, den verfügbaren Netzkapazitäten, den verbindlichen Netzkundenanfragen sowie der hieraus resultierenden Wirtschaftlichkeit und schließlich den Finanzierungs- und Förderbedingungen. Die N-ERGIE prüft dann jeweils individuell, ob ein Anschluss an das Wärmenetz möglich ist. Es ist daher nicht auszuschließen, dass ein Anschluss aus technischen oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar ist, obwohl er in einem Fernwärmegebiet liegt.

Neben dem Ausbau soll die Fernwärme in den kommenden Jahren schrittweise weiter dekarbonisiert werden, wobei auf eine Vielzahl an Quellen erneuerbarer Energien gesetzt wird (z.B. Abwärme, Abwasser, Geothermie, Biomasse/Altholz).

Ein Anschluss- und Benutzungszwang ist in Nürnberg nicht vorgesehen, da einerseits die Nachfrage nach Fernwärme sehr hoch ist, andererseits langfristig nur noch klimaneutral geheizt wird und sich der Zwang nicht auf Gebäude mit emissionsfreien Heizeinrichtungen bezieht.

Übersicht Wärmeversorgungsgebiete

Das Prüfgebiet umfasst jene Straßenzüge und Quartiere, in denen ein Fernwärmeausbau aufgrund der hohen Bebauungsdichte, des hohen Wärmebedarfs und der Nähe zur bereits vorhandenen Wärmenetzinfrastruktur beabsichtigt wird. Die Umsetzung des Fernwärmeausbaus wird in diesem Gebiet durch die N-ERGIE priorisiert und entsprechend der Priorisierung ab 2025 angestrebt. Eine hohe Anschlussquote wird in diesem Gebiet erwartet, allerdings muss die Anschlussmöglichkeit der einzelnen Gebäude individuell geprüft werden und nicht jedes Gebäude kann angeschlossen werden. In diesem Gebiet befinden sich Neubauquartiere sowie Ausbaugebiete im Gebäudebestand, deren Fernwärmeerschließung bereits beschlossen und von der N-ERGIE veröffentlicht wurde. Weitere Ausbaugebiete werden sukzessive ermittelt und ebenfalls veröffentlicht.

Auch dieses Gebiet eignet sich aufgrund der hohen Bebauungsdichte, des hohen Wärmebedarfs und der Nähe zur bereits vorhanden Wärmenetzinfrastruktur für einen Fernwärmeausbau. In diesem Gebiet wird der sukzessive Ausbau des Fernwärmnetzes durch N-ERGIE ebenfalls geprüft sowie priorisiert und ist aus heutiger Sicht für den Zeitraum nach 2030 vorstellbar. Die Anschlussmöglichkeit der einzelnen Gebäude muss ebenfalls individuell geprüft werden und nicht jedes Gebäude kann angeschlossen werden.

Für die Straßenzüge und Quartiere in diesem Prüfgebiet wird ein Fernwärmeausbau empfohlen. Allerdings ist dieser in der zeitlichen Priorisierung nach den anderen Prüfgebieten vorgesehen. Die Prüfung für einen sukzessiven Ausbau des Fernwärmnetzes ist in diesem Gebiet aus heutiger Sicht für den Zeitraum frühestens ab 2035 wahrscheinlich. Auch hier ist die Anschlussmöglichkeit der einzelnen Gebäude individuell zu prüfen und nicht jedes Gebäude kann angeschlossen werden.

Das Gebiet umfasst jene Straßenzüge und Gebiete, in denen großflächige Fernwärmelösungen aus heutiger Sicht mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht realisiert werden und daher ausgeschlossen werden können. Ziel ist es hier, die Gebäude durch gebäudeindividuelle dezentrale Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zu versorgen - insbesondere über Wärmepumpen. Darüber hinaus bestehen auch Potenziale für eine gemeinschaftliche Wärmeversorgung mit lokalen Nahwärmenetzen oder Mikronetzen.

Dezentrale Gebiete

Bis zum Zieljahr der kommunalen Wärmeplanung im Jahr 2045 sollen Öl und Gas sukzessive durch Fernwärme und in dezentralen Teilgebieten durch alternative Wärmeversorgung, wie z.B durch den Einsatz von Wärmepumpen, Nahwärme oder Pellets, ersetzt werden. Die Eignung von Wärmepumpen ist lokal nicht überall gegeben. Hemmnisse existieren aufgrund der Gebäudegröße und -nutzung, und des Zustandes der Gebäudehülle. Daneben können technologiespezifische Einschränkungen den Gebrauch einer Wärmepumpe verhindern, so zum Beispiel Schallemissionen und Platzmangel für Sonden. Vor allem im Zentrum gibt es mehrere Cluster, in denen Wärmepumpen nach jetzigem Entwicklungsstand nicht oder nur bedingt zum Einsatz kommen können. Dort wird der Energiebedarf hauptsächlich durch Fernwärme abgedeckt. Alternativen müssen für nicht-wärmepumpentaugliche Bereiche außerhalb des Fernwärmegebiets ermittelt werden. Dort muss geprüft werden, ob beispielweise Biomasse oder Biomethan zur Wärmeversorgung herangezogen werden können, oder ob die Errichtung eines Nahwärmenetzes aus wirtschaftlicher Sicht sinnig ist.

Nahwärmepotentiale

Zur Untersuchung der Nahwärmepotentiale wurden im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung Baublöcke mit hinreichender Wärmedichte außerhalb des Fernwärmegebietes identifiziert. Lokale Potentiale für erneuerbare Energien in unmittelbarer Nähe zu den identifizierten sowie bestehenden Nahwärmenetzen und Industrieflächen wurden hierbei ebenso berücksichtigt, wie Barrieren und Eignungen für den Wärmepumpeneinsatz

Altstadt Nürnberg - Augustinerhof und Pegnitz | Old Town Nuremberg - Augustinerhof and Pegnitz River, Bild © Kristof Göttling - www.kristofgoettling.de

Wir sind zuversichtlich!

Mit den bereits erarbeiteten Grundlagen und der Veröffentlichung des Wärmeplans im Mai 2025 geht Nürnberg als eine der großen Städte in Bayern mit gutem Beispiel voran. Ziel des Wärmeplans ist es, frühzeitig über zukunftsfähige und nachhaltige Wärmeversorgungslösungen zu informieren. Die Ergebnisse der Wärmeplanung zeigen u.a. auf, welche Wärmeversorgung in welchen Gebieten geeignet ist. Diese Gebiete sind insbesondere im Hinblick auf das Gebäudeenergiegesetz (GEG) und zukünftige Anforderungen beim Heizungstausch von hoher Relevanz. Die Erstellung des kommunalen Wärmeplans ist dabei nicht das Ende, sondern der Beginn eines langfristigen Prozesses, der regelmäßig überprüft und angepasst wird, damit dieser immer zu den Entwicklungen in Technik, Gesetzgebung und Stadt passt.

Wir als Stadt müssen Ansprechpartner und Vermittler sein und für Gebiete ohne „schnelle“ Lösung alternative Strategien zur Wärmereduktion und –versorgung finden.

Bei weiteren Fragen kontaktieren Sie uns gerne

Sabine Causey

Energie und Klima0911 / 231 - 20186<tel:091123120186>Kontaktformular</global/ajax_kontaktformular.html?cfid=69935>

FAQs

Die kommunale Wärmeplanung ist ein strategisches Planungsinstrument für die Wärmeversorgung unserer Stadt. Sie zeigt uns, wie wir in Zukunft unsere Gebäude heizen und Warmwasser erzeugen können – und das mit möglichst geringem CO2-Ausstoß. Dabei setzen wir auf die Reduktion des Wärmebedarfs durch Energieeffizienzmaßnahmen (z.B. Sanierungen) und die Umstellung der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energien unter Berücksichtigung der Potenziale im Stadtgebiet und der lokalen Gegebenheiten.
Deutschland hat das Ziel, die Klimaneutralität bis zum Jahr 2045 zu erreichen und die Wärmeversorgung stellt dabei einen wichtigen Bereich dar. Die Umstellung der Wärmeversorgung gestaltet sich aufgrund des hohen Anteils an fossilen Energien und jahrzehntelang gewachsenen Strukturen jedoch herausfordernd. Das Wärmeplanungsgesetz ist zusammen mit den Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 1. Januar 2024 in Kraft getreten. Das Wärmeplanungsgesetz sieht vor, dass Kommunen mit über 100.000 Einwohnern bis spätestens Mitte des Jahres 2026 eine kommunale Wärmeplanung vorlegen müssen – in Nürnberg wird der Plan aber schon Mitte 2025 vorliegen.

Die Grundlagen für den Wärmeplan werden im Auftrag der Stadt Nürnberg durch das Planungsteam von IREES - Institut für Ressourceneffizienz und Energiestrategien und e-think energy research erarbeitet. Nachfolgend wird die Vorgehensweise skizziert:

Bestandsanalyse:
Zunächst wird der aktuelle Wärmebedarf in Nürnberg genau unter die Lupe genommen. Wie viel Wärme benötigen unsere Gebäude? Welche Energieträger werden genutzt? Wie hoch sind die CO2-Emissionen für die Wärmeversorgung?

Potenzialanalyse:
Im zweiten Schritt wird das Potenzial erneuerbarer Energien für die Wärmeversorgung in Nürnberg untersucht. Wo könnten wir Sonnenenergie, Erdwärme, Gewässer, Abwasser, Abwärme oder Biomasse nutzen? Welche Gebäude eignen sich für Wärmedämmung oder den Anschluss an ein Wärmenetz?

Zielszenario:
Auf Basis der Bestands- und Potenzialanalyse wird dann ein Zielszenario entwickelt. Es zeigt, wie wir die Wärmeversorgung in Nürnberg bis zum Jahr 2040 klimaneutral gestalten können.

Eignungsgebiete:
Anschließend werden Gebiete identifiziert, die sich besonders gut für bestimmte Wärmeversorgungslösungen eignen. Zum Beispiel könnten einige Stadtteile gut mit einem Wärmenetz versorgt werden, während andere eher für Wärmepumpen geeignet sind.

Strategie und Maßnahmenkatalog:
Es werden konkrete Maßnahmen entwickelt, um den Pfad zum Zielszenario in den nächsten Jahren zu beschreiten.

Am 1. Januar 2024 sind zahlreiche Neuregelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) in Kraft getreten. Das Gesetz soll einen wesentlichen Beitrag zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele (Klimaneutralität bis 2045) leisten. Neue Heizungsanlagen sollen künftig zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Zusätzlich enthält das neue GEG eine Reihe von Anforderungen an Bestandsgebäude, etwa im Hinblick auf die Dämmung von Gebäuden, die Automatisierung gebäudetechnischer Anlagen sowie Prüf- und Optimierungspflichten für bestehende Heizungsanlagen.

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen neu eingebaute Heizungsanlagen künftig zu mindestens 65% mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wie diese Anforderung erfüllt werden kann, hängt von der Art der Heizung (Wärmenetz, Fernwärme, Wärmepumpe, Biomasse, Solarthermie, etc.) ab. Das Gesetz wendet sich an Eigentümer und Eigentümerinnen von Wohnungen und Häusern, Mieter und Mieterinnen sind nicht verpflichtet.

Für Neubauten in Neubaugebieten gilt die Anforderung von 65% erneuerbarer Energien bereits ab dem 1. Januar 2024. Für bestehende Gebäude und für Neubauten außerhalb von Neubaugebieten greift das Gesetz erst nach Ablauf von Übergangsfristen, die von der Größe der Stadt abhängen. In Nürnberg müssen neue Heizungen die Anforderungen ab Beschluss des Wärmeplans (also voraussichtlich ab Mitte 2025) erfüllen.

Nein, niemand muss eine funktionierende Gas- oder Ölheizung austauschen, kaputte Heizungen dürfen auch weiterhin repariert werden (bis zum Jahr 2045). Ausgenommen sind alte, besonders ineffiziente Anlagen: Öl- und Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind, müssen ersetzt werden – von wenigen Ausnahmen (§§ 71, 72 GEG) abgesehen–. Diese Regelung gilt schon länger und wurde nicht erst durch das neue GEG eingeführt.

Die Optionen für eine klimaneutrale Wärmeversorgung werden sich von Haus zu Haus unterscheiden. Einige Gebiete werden besonders gut für Wärmenetze geeignet sein, in anderen könnten Wärmepumpen die umweltfreundlichste und kosteneffizienteste Lösung sein. In jedem Gebiet wird es aber durch Besonderheiten in Bau und Lage Ausnahmen geben, für die dann Individuallösungen gefunden werden. Die kommunale Wärmeplanung wird durchgeführt, um genau diese Frage zu beantworten: Wo kann erneuerbare Wärme in Zukunft herkommen und in welchen Wohngebieten ist welche Lösung optimal?

Das Ergebnis der Wärmeplanung beinhaltet interaktive Wärmekarten, in denen voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete dargestellt sind. Eigentümer und Eigentümerinnen können sich informieren, welche Heizungsart sich für ihr Gebiet am ehesten eignet. Wichtig ist, dass daraus keine Pflicht für den Einbau einer bestimmten Heizungsart hervorgeht.
Bei der kommunalen Wärmeplanung handelt es sich um ein strategisches Planungsinstrument. Der daraus hervorgehende Wärmeplan ist zunächst nicht festgeschrieben und kann entsprechend geändert werden. Erst wenn es, basierend auf der kommunalen Wärmeplanung, in die konkrete Umsetzung von Maßnahmen geht, kann es allerdings zu entsprechenden Baustellen kommen, die auf der Baustellenkarte der Stadt Nürnberg laufend aktualisiert und eingesehen werden können. Durch das Zusammenlegen mit anderen Bauvorhaben soll die Belastung für die Bürgerinnen und Bürger in Nürnberg so gering wie möglich gehalten werden.

Eine Übersicht aktueller größerer Baustellen können Sie über die Übersichtskarte des Servicebetriebs des Öffentlichen Raumes einsehen:

  • Baustellen SÖR<https://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/baustellen.html>

Auf der Klima-Seite des Referates für Umwelt und Gesundheit finden Sie alle Informationen rund um Klimaschutz und Klimaanpassung in Nürnberg, Energiesparen im Haushalt sowie Beratungs- und Förderungsangeboten:

Das Fernwärmenetz der N-ERGIE erstreckt sich ausschließlich auf Nürnberg. Stadtteile mit hoher Fernwärmedichte sind beispielweise Langwasser, Gibitzenhof oder die Altstadt innerhalb des Innenstadtrings. Der genaue Ausbaupfad ist abhängig von den Ergebnissen des Transformationsplans Fernwärme der N-ERGIE sowie des Kommunalen Wärmeplans der Stadt Nürnberg, die aktuell ausgearbeitet werden.
Weitere Informationen zum Ausbau des Fernwärmenetzes in Nürnberg finden Sie hier:

Wer Interesse an einem Fernwärme-Anschluss hat, kann sich über das Kontaktformular an die N-ERGIE für eine Beratung und Prüfung Ihrer individuellen Möglichkeiten wenden.

  • Kontaktformular<https://www.n-ergie.de/privatkunden/produkte/fernwaerme/formular-fw-initiative/!ut/p/z1/nZDBCsIwEEQ_KZPYprkmVmPEGKuU1lykJwlo9SB-v0U8WCmxOreFN7O7QzypiW-bezg2t3Bpm1M37z0_rDfU6OUOVisnwSUys-C5pCkn1ROwZgqqHKyAylGkdqUyWbKCJsT_5HfQDDKbFyKdCaZFOs6PniTUlqkJoB37x_-eNM4fAXw8viI-tqI0yQuIVRwFOP0EBkoeOLPf4rc_rueyU41ggnkAP8YQNA!!/dz/d5/L2dBISEvZ0FBIS9nQSEh/>

Wärmepumpen, die als Heizungsanlage in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten oder zur Einspeisung in ein Gebäudenetz, an das mindestens sechs Wohnungen oder sonstige selbständige Nutzungseinheiten angeschlossen sind, die nach Ablauf des 31. Dezember 2023 eingebaut oder aufgestellt werden, müssen nach einer vollständigen Heizperiode, spätestens jedoch zwei Jahre nach Inbetriebnahme, einer Betriebsprüfung unterzogen werden. Dies gilt nicht für Warmwasser-Wärmepumpen oder Luft-Luft-Wärmepumpen anzuwenden. Die Betriebsprüfung muss für Wärmepumpen, die nicht einer Fernkontrolle unterliegen, spätestens alle fünf Jahre wiederholt werden (§ 60a GEG).

Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die nach Ablauf des 30. September 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde, keine Wärmepumpe ist und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist innerhalb eines Jahres nach Ablauf von 15 Jahren nach Einbau oder Aufstellung einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Eine Heizungsanlage mit Wasser als Wärmeträger, die vor dem 1. Oktober 2009 eingebaut oder aufgestellt wurde und in einem Gebäude mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten betrieben wird, ist bis zum Ablauf des 30. September 2027 einer Heizungsprüfung und Heizungsoptimierung zu unterziehen. Die Wiederholung der Überprüfung ist nicht erforderlich, wenn nach der Inspektion an der betreffenden Heizungsanlage oder an der betreffenden kombinierten Heizungs- und Lüftungsanlage keine Änderungen vorgenommen wurden oder in Bezug auf den Wärmebedarf des Gebäudes oder des konditionierten Bereichs keine Änderungen eingetreten sind (§ 60b GEG).
Ein Heizungssystem mit Wasser als Wärmeträger ist nach dem Einbau oder der Aufstellung einer Heizungsanlage zum Zweck der Inbetriebnahme in Gebäuden mit mindestens sechs Wohnungen oder sonstigen selbständigen Nutzungseinheiten hydraulisch abzugleichen (§ 60c GEG).

Wenn die Einhaltung von 65 Prozent Erneuerbaren Energien bei neuen Heizungen im Einzelfall eine unzumutbare Härte bedeutet, zum Beispiel aufgrund von Unwirtschaftlichkeit oder besonderen persönlichen, baulichen oder sonstigen Umständen, können sich Gebäudeeigentümerinnen und -eigentümer bei der Bauordnungsbehörde von den Anforderungen des Gesetzes befreien lassen.

Befreiungsgründe können auch (altersbedingte) Finanzierungsschwierigkeiten oder sonstige persönliche Umstände sein. Von den Anforderungen kann befreit werden, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Ertrag oder Wert des Gebäudes stehen. Eine unbillige Härte liegt auch vor, wenn die notwendigen Investitionen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Wert des Gebäudes stehen. Hierbei sind unter Berücksichtigung des Ziels des GEG die zur Erreichung dieses Ziels erwartbaren Preisentwicklungen für Energie einschließlich der Preise für Treibhausgase nach dem europäischen und dem nationalen Emissionshandel zu berücksichtigen.

Die Regelungen zum Denkmalschutz gelten fort, dabei ist aber zu beachten, dass die Definition der erneuerbaren Energien als „im überragenden öffentlichen Interesse und der öffentlichen Sicherheit dienend“ im Fall einer Abwägung dazu führen muss, dass das besonders hohe Gewicht der erneuerbaren Energien berücksichtigt werden muss. Die erneuerbaren Energien müssen daher bis zum Erreichen der Treibhausgasneutralität des Gebäudebestandes als vorrangiger Belang in die Schutzgüterabwägung eingebracht werden. Konkret sollen die erneuerbaren Energien damit im Rahmen von Abwägungsentscheidungen u. a. gegenüber Denkmalschutz oder im Immissionsschutz-, Bau- oder Straßenrecht nur in Ausnahmefällen überwunden werden.

Wie bisher auch vollzieht die Bauordnungsbehörde das GEG. Sie ist damit auch für Ausnahmen zuständig. Das GEG gilt für alle Bauanträge seit dem 01.01.2024 (Datum der Antragstellung).
Wenn ein Gaskessel eingebaut wird, der mit 65 Prozent Biomethan betrieben wird, sind die Rechnungen über den Bezug von Biomethan für fünf Jahre aufzubewahren, gleiches gilt für „grünes Heizöl“. Auch beim Bezug von Fernwärme oder Wasserstoff ist die Einhaltung der Anforderungen durch Bestätigung des Lieferanten nachzuweisen.
Die Einhaltung der Anforderungen bei Strom-Direktheizungen im Neubau ist durch eine berechtigte Person nachzuweisen. Der Nachweis ist von dem Eigentümer mindestens zehn Jahre aufzubewahren und der nach Landesrecht zuständigen Behörde auf Verlangen vorzulegen.

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