Leitungsauskunft oder Instruktionsverfahren von Tiefbaumaßnahmen

Von einer Tiefbaumaßnahme im öffentlichen Verkehrsraum sind Belange der Stadt Nürnberg, der Ver- und Entsorgungsbetriebe sowie Dritter betroffen. Dazu gehören Leitungen im Erdreich, Anlagen im Umfeld der Baumaßnahme, Stadtgestaltung, Verkehr, Umwelt, Denkmalschutz, Wasserwirtschaft, ÖPNV und weitere.

Zum Schutz dieser Anlagen ist grundsätzlich vor Bauausführung eine Leitungsauskunft durchzuführen.

Beim Neu- und Umbau von Anlagen (z. B. Ver- und Entsorgungsleitungen) ist zusätzlich ein Instruktionsverfahren durchzuführen.



Leitungsauskunft / Spartenauskunft

Die angefügte Beteiligungsliste für Leitungsauskünfte zeigt alle uns bekannten Betriebe, die Leitungen bzw. Anlagen im öffentlichen Verkehrsraum der Stadt Nürnberg besitzen.

Bei geplanten Tiefbaumaßnahmen sind grundsätzlich alle Eigentümer von Leitungen und Anlagen verpflichtet, auf Anfrage Auskunft zu erteilen.

Für die Anfrage werden folgende Angaben / Unterlagen benötigt:

  • Kontaktdaten
  • aussagekräftiger Lageplan inkl. Darstellung des angefragten Bereichs in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500

Instruktionsverfahren

Die beigefügte Beteiligungsliste für Instruktionen zeigt alle betroffenen Einrichtungen, Ver- und Entsorgungsbetriebe und städtischen Dienststellen, die von der geplanten Baumaßnahme informiert und die um Mitteilung evtl. Belange, Vorbehalte oder Mitverlegungswünsche gebeten werden.

Mit dem Instruktionsverfahren (Anhörungsverfahren) muss mindestens sechs Wochen vor der Ausführung begonnen werden.

Zentraler Ansprechpartner bei der Stadtverwaltung Nürnberg ist SÖR/V-5/KO. Weitere Betroffene sind vom Veranlasser selbstständig einzubeziehen. Die Beteiligung ist dabei zu protokollieren und bei Aufforderung SÖR/V-5/KO vorzulegen.

Für die Anfrage werden folgende Angaben / Unterlagen benötigt:

  • Veranlasser inkl. Postanschrift
  • zentraler Ansprechpartner/-in inkl. Telefonnummer und E-Mail-Adresse
  • Beschreibung
  • evtl. Projektnummer
  • genaue Angabe der Ortslage (betroffene Straße(n) inkl. Bereiche)
  • gepl. Ausführungszeit(en)
  • aussagekräftiger Lageplan inkl. Darstellung der geplanten Anlagen in einem geeigneten Maßstab, vorzugsweise 1:1000 oder 1:500
  • ggf. weitere für die Instruktion wichtige Informationen zur Baumaßnahme (Detailpläne, Angabe der Tiefe oder Querschnitte, Länge der Aufgrabung, Fotos, Baubeschreibungen…)
URL dieser Seite
<http://www.nuernberg.de/internet/soer_nbg/leitungsauskunft_instruktionsverfahren.html>