Fotografieren von Archivgut im Lesesaal

Ab Oktober ist als neuer, kostenloser Service das eigenhändige Fotografieren von Archivgut mit mobilen Endgeräten (Smartphone oder Tablet) für die private Nutzung erlaubt, soweit keine rechtlichen oder konservatorischen Gründe dagegensprechen. Damit setzt das Stadtarchiv nach dem Vorbild anderer Archive einen vielfachen Nutzerwunsch um und erleichtert die Auswertung des Archivguts.

Voraussetzung für die Nutzung dieses Angebots ist die Unterzeichnung einer entsprechenden Erklärung (Fotografiererlaubnis Lesesaal) und die Beachtung der darin festgelegten Regeln.

Allerdings kann Archivgut Daten lebender Personen enthalten und urheberrechtlichen Einschränkungen unterliegen oder in einem schlechten Erhaltungszustand sein. Aus diesem Grund sind Einschränkungen erforderlich und Auflagen zu beachten. Während der zunächst auf ein halbes Jahr angelegten Pilotphase sind daher möglicherweise noch Änderungen und Anpassungen erforderlich.


Selbst fotografiert werden darf Archivgut der Bestandsgruppen B, C, D und E sowie Bibliotheksgut

B: Amtliche Provenienzen der reichsstädtischen Zeit
C: Amtliche Provenienzen der bayerischen Zeit (einige Bestände bleiben ausgenommen)
D: Stiftungen und Stiftungsverwaltungen
E: Dokumentationsgut privater Provenienz


Die Fotografier-Erlaubnis gilt nicht

Piktrogramm

... für Archivgut der Bestandsgruppen A und F

A: Sammlungen und Selekte (nur über Fotoauftrag)
F: Sekundärquellen, Ersatz- und Ergänzungsüberlieferung (Ausnahme: F 1, F 2, F 7/I, F 7/2)

... für Archivgut, das schwer handhabbar ist oder leicht beschädigt werden kann, z.B.

  • Groß- und Überformate
  • Urkunden und Archivalien aus Pergament oder Transparentpapier
  • Amtsbücher, die sich nicht problemlos auf 120° öffnen lassen
  • fragile Objekte und Archivalien mit mechanischen Schädigungen

... für Archivgut, das rechtlichen Einschränkungen unterliegt:

  • Akten, die noch archivrechtlichen Schutzfristen unterliegen oder durch dessen Nutzung die Rechte noch lebender Betroffener oder Dritter beeinträchtigt werden
  • Archivgut, das nicht den Nutzungsbedingungen des Stadtarchivs unterliegt, z.B. Deposita
  • Unterlagen, die Einschränkungen nach dem Urheberrechtsgesetz und/oder dem Kunsturhebergesetz unterliegen, z.B. Gedichte, Tagebücher, persönliche Briefe, Plakate, Fotografien, Postkarten, Karten und Pläne usw.

Hinweis

Unterlagen, die von der Fotografiererlaubnis ausgenommen sind, sind durch einen Papierstreifen mit durchgestrichenem rotem Kamerasymbol gekennzeichnet. Dieser darf während der Benutzung nicht entfernt werden.


  • Zum Schutz der Originale und aus Rücksicht auf andere Nutzerinnen und Nutzer darf nur geräuschlos und berührungsfrei sowie ohne Verwendung von Blitzlicht oder anderen zusätzlichen Lichtquellen und fotografiert werden. Der Einsatz eines Stativs ist nicht gestattet.
  • Das Beschweren der Archivalien ist nur mit den vom Stadtarchiv bereitgestellten Hilfsmitteln (Bleischnüre) zulässig.
  • Für den Nachweis der Signaturen sind die Nutzerinnen und Nutzer selbst verantwortlich. Eine spätere Ermittlung durch das Stadtarchiv ist nicht möglich.

Bitte beachten

Die Weitergabe der selbst gefertigten Fotos an Dritte und eine Veröffentlichung in jeder Form (Druck, Internet, Teilen in Sozialen Medien etc.) ist nicht gestattet.


Die Möglichkeit, gegen Gebühr Reproduktionen von Archivgut durch die Fotostelle des Stadtarchivs herstellen zu lassen, besteht weiterhin.


Stadtarchiv Nürnberg

Lesesaal

Telefon 09 11 / 2 31-27 75

Telefax 09 11 / 2 31-40 91

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Kurzgefasst

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