Zulassung von Neufahrzeugen (keine PKW)
Beschreibung
Ein fabrikneues Kraftfahrzeug wurde erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet.
Man unterscheidet zwischen:
- im Inland gekauften Neufahrzeugen
- im Ausland erworbenen Neufahrzeugen
Erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls werden noch zusätzliche Unterlagen benötigt.
- im Inland erworben:
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeug-Brief) bzw. soweit diese nicht vorliegt, den Kaufvertrag
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
- Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
- im Ausland erworbene:
- Ausländische Fahrzeugpapiere
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC) oder bei Fahrzeugen ohne EG-Typgenehmigung ein Gutachten (TÜV, DEKRA, usw.) nach § 13 EG-FGV
- Zollrechtliche Bescheinigung - nur bei Erwerb außerhalb der EU
- elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB)
- Personalausweis oder Reisepass (mit dem Nachweis einer Unterschrift des Inhabers)
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag, Originalrechnung oder ein vergleichbares Dokument über den Erwerb)
- Einzugsermächtigung (SEPA- bzw. Kombimandat mit IBAN und BIC)
Gebühren
Online:
Neu- oder Erstzulassung 12,80 Euro
Vor Ort:
Neu- oder Erstzulassung ab 29,90 Euro
Wunschkennzeichen 10,20 Euro
Reservierung des Wunschkennzeichens 2,60 Euro
Für die Übermittlung an das Kraftfahrt-Bundesamt kann zusätzlich eine Gebühr von 0,60 bis 2,60 Euro anfallen.
Zusammenarbeit / Kooperationspartner
Weiterführende Informationen
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