Zulassung von Neufahrzeugen (keine PKW)

Ein fabrikneues Kraftfahrzeug wurde erworben. Dieses wird erstmalig bei der Kraftfahrzeugbehörde für die Zulassung im Straßenverkehr angemeldet. 

Man unterscheidet zwischen:

  • im Inland gekauften Neufahrzeugen
  • im Ausland erworbenen Neufahrzeugen

Erforderliche Unterlagen

Gebühren

Zusammenarbeit / Kooperationspartner

Alle zuständigen Einrichtungen

Ordnungsamt

Bürgeramt Ost

Bürgeramt Süd

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