Kaiserburg Nürnberg - © Uwe Niklas

Bürgeramt Mitte

Heirat

Heirat in Deutschland

Happy bride at wedding ceremony and people sprinkling flower petals © Didik Saputra, Didik Saputra

Wenn Sie heiraten möchten, sind bis zur Hochzeit einige Dinge vorzubereiten. Möchten Sie in Nürnberg heiraten sind wir Ihr Ansprechpartner für alle Fragen rund um die Verwaltungsangelegenheiten, die mit der Eheschließung verbunden sind. Hier erfahren Sie auch alles zum Thema Anmeldung der Eheschließung.

Heirat im Ausland

Vor einer Heirat im Ausland

Heiraten im Ausland © stock.adobe.com

Nehmen Sie bitte als erstes mit dem Land Kontakt auf, in dem die Hochzeit stattfinden soll. Informationen für Ihren konkreten Fall erhalten Sie beim zuständigen Standesamt im Ausland oder der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
Wenn Sie als Nürnbergerinnen und Nürnberger mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können Sie dieses bei uns beantragen.

Nach einer Heirat im Ausland

Ein Brautpaar hält sich an den Händen, die zusammen ein Herz formen. © Pixabay

Ehe beim Bürgeramt melden (verpflichtend)

Wenn Sie in Deutschland leben und im Ausland geheiratet haben, muss Ihre Ehe im Melderegister erfasst werden. In Nürnberg ist hierfür die Abteilung Bürgerdienste zuständig.

  • Ehe beim Bürgeramt melden<https://www.nuernberg.de/internet/buergeramt_mitte/dienstleistung/eheschliessung_ausland_nachbeurkundung_nachtrag_eheregister.html>
Unterlagen © Uwe Niklas / Stadt Nürnberg

Nachbeurkundung beantragen (freiwillig)

Sie können Ihre Ehe nur dann nachträglich ins Eheregister des Standesamtes eintragen lassen, wenn einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung Ihrer Heirat im Ausland besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Urkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit zukünftig.