
Wenn Sie heiraten möchten, sind bis zur Hochzeit einige Dinge vorzubereiten. Hier erfahren Sie auch alles zum Thema Anmeldung der Eheschließung.

Wenn Sie heiraten möchten, sind bis zur Hochzeit einige Dinge vorzubereiten. Hier erfahren Sie auch alles zum Thema Anmeldung der Eheschließung.

Nehmen Sie bitte als erstes mit dem Land Kontakt auf, in dem die Hochzeit stattfinden soll. Informationen für Ihren konkreten Fall erhalten Sie beim zuständigen Standesamt im Ausland oder der Auslandsvertretung des Landes, in dem Sie heiraten möchten.
Wenn Sie als Nürnbergerinnen und Nürnberger mit deutscher Staatsangehörigkeit ein Ehefähigkeitszeugnis benötigen, können Sie dieses bei uns beantragen.

Wenn Sie in Deutschland leben und im Ausland geheiratet haben, muss Ihre Ehe im Melderegister erfasst werden. In Nürnberg ist hierfür die Abteilung Bürgerdienste zuständig.

Sie können Ihre Ehe nur dann nachträglich ins Eheregister des Standesamtes eintragen lassen, wenn einer von Ihnen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.
Eine Pflicht zur Nachbeurkundung Ihrer Heirat im Ausland besteht nicht. Ordnungsgemäß ausgestellte Urkunden aus dem Ausland werden in Deutschland grundsätzlich anerkannt. Der nachträgliche Eintrag in das Eheregister kann jedoch von Vorteil sein, weil Ihnen das deutsche Standesamt dann eine deutsche Urkunde ausstellen kann. Etwaige Übersetzungen und Beglaubigungen der ausländischen Urkunde entfallen somit zukünftig.